Berlin. Das Landgericht Berlin hat die linke „taz“ auf Klage des Ex-Bundesbankers und Überfremdungskritikers Thilo Sarrazin verurteilt, Äußerungen aus einer Kolumne vom 6. November 2012 nicht mehr zu verbreiten oder zu veröffentlichen.
Der Artikel von Deniz Yücel enthielt die Formulierung „Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“. Dagegen klagte Sarrazin und erhielt Recht: Seine Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts war erfolgreich. Obendrein sprach ihm das Gericht eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro zu. Die „taz“ erklärte, sie prüfe die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil.
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