Nächster Fall von Kuscheljustiz? Jugendgerichtshilfe empfiehlt „Sozialtraining“ für türkische Schläger im „Jonny K.“-Prozeß

5. August 2013

Justitia (Foto: flickr/dierk schaefer, CC BY 2.0)

Berlin. Im Prozeß um den Tod von Jonny K. hat die Jugendgerichtshilfe milde Strafen für die sechs Angeklagten gefordert.

Der 20-jährige war laut Anklage in der Nacht zum 14. Oktober 2012 am Berliner Alexanderplatz grundlos mit brutalen Schlägen und Tritten so heftig attackiert worden, daß er einen Tag später an Hirnblutungen starb. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, empfahl nun die Jugendgerichtshilfe, keine Haftstrafen zu verhängen, sondern Arrest, Verwarnung und Freizeitarbeit als mögliche „Strafen“ zur Anwendung kommen zu lassen. Bei den drei der sechs Angeklagten, die zur Tatzeit 19 Jahre alt waren, sei das mildere Jugendstrafrecht anzuwenden. Bei Osman A. (19), Memet E. (20) und Onur U. (20) würden „Reifeverzögerungen“ vorliegen, „schädliche Neigungen“ dagegen lägen nur bei U. vor. Für ihn empfahl die Jugendgerichtshilfe eine „Strafe“ auf Bewährung, ein soziales Einzeltraining und Freizeitarbeit.

Die Schwester des Toten, Tina K., sagte der „Welt“, sie habe große Probleme gehabt, der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe zuzuhören. Es sei keineswegs zwingend mit einer Entwicklungsverzögerung zu erklären, wenn die Angeklagten noch bei ihren Eltern wohnen. „Weiß doch eigentlich jeder, der sich damit beschäftigt, daß diese Jungs aus türkischstämmigen Familien in der Regel das Elternhaus erst verlassen, wenn sie heiraten“, sagte die 28-Jährige dem Blatt. Sie könne auch nicht nachvollziehen, „daß zwei dieser Angeklagten angeblich kein Aggressionspotenzial haben sollen, obwohl sie ja auch nach eigener Aussage an dieser Schlägerei beteiligt waren, die meinen Bruder das Leben kostete.“

Der Prozeß geht am morgigen Dienstag weiter.

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