Berlin. Die Bundesregierung erwägt offenbar Änderungen der Gesetzgebung gegen sogenannten „Rassismus“. Das berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf ihm vorliegende Dokumente.
Demnach heißt es in einer Verbalnote an den Antirassismus-Ausschuß der Vereinten Nationen (UN) in Genf, der Deutschland im Falle der überfremdungskritischen Äußerungen des ehemaligen Bundesbankers Thilo Sarrazin gerügt hatte: „Die Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses.“ Die Berliner Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren gegen Sarrazin wegen Beleidigung und Volksverhetzung seinerzeit eingestellt hatte, habe man gebeten, „jede Möglichkeit zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken“, heißt es in dem Text weiter.