Asyl-Irrsinn pur: Ausgeflogener Illegaler muß wieder zurückgeholt werden

15. August 2019
Asyl-Irrsinn pur: Ausgeflogener Illegaler muß wieder zurückgeholt werden
National
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Foto: Symbolbild

München. Der Irrsinn in der deutschen Asylpolitik ist immer noch steigerungsfähig: jetzt muß Deutschland – ein Jahr nach Abschluß des Rücknahme-Abkommens mit Griechenland – einen „Flüchtling“ zurückholen, den die Bundespolizei nach Griechenland gebracht hatte.

Das hat das Münchner Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluß entschieden. Das Gericht meldet auch grundsätzliche Bedenken gegen die Praxis an, Asylsuchende an der deutschen Grenze zu stoppen und direkt nach Griechenland zu bringen. Konkret entschied es aber nur im Einzelfall.

Das Bundesinnenministerium will die aktuelle Praxis dem Vernehmen nach nicht ändern. Die Prognose ist aber nicht gewagt, daß der jetzt entschiedene Fall nur der Präzedenzfall für weitere ausgeflogene Illegale ist, die wieder nach Deutschland zurück wollen. (rk)

2 Kommentare

  1. heinz sagt:

    ich finde es herrlich wie bescheuret das hier alle sist.

    wozu bin ich in die schule gegangen wenn kasperle und unwissende uns zeigen wo es lang geht.

  2. Belsazar sagt:

    In diesem Land ist inzwischen alles möglich. Wichtig ist aber, daß Radler in der Fußgängerzone oder Falschparker und ähnliche Gesetzesbrecher die ganze Kraft der Gesetze trifft. Horridoo!

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