Asyl-Ansturm: Abschiebung von zwei Schwarzafrikanern mit Privatjet kostet 165.000 Euro

16. Januar 2019
Asyl-Ansturm: Abschiebung von zwei Schwarzafrikanern mit Privatjet kostet 165.000 Euro
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Hannover. Die Abschiebung zweier Staatsbürger der Elfenbeinküste aus der Bundesrepublik Deutschland mit einem Privatjet hat 165.000 Euro gekostet. Da vorherige Abschiebeversuche aufgrund des Widerstandes eines der beiden Männer gescheitert waren, war eine Rückführung mit der Chartermaschine nötig geworden. „Ein erneuter Versuch, ihn mit einem Linienflugzeug abzuschieben, war daher nicht erfolgsversprechend“, sagte eine Sprecherin des niedersächsischen Innenministeriums der „Bild-Zeitung“. Alleine seine Abschiebung hat mit 139.000 Euro einen Hauptteil der Kosten verursacht. Eine Klage von ihm gegen seine Abschiebung wurde von dem Verwaltungsgericht zurückgewiesen, ein ausreisepflichtiger 29-jähriger Landsmann gleich mit abgeschoben.

Zusätzlich befanden sich ein halbes Dutzend Polizisten, Mediziner sowie ein Dolmetscher an Bord. Einen Großteil der immensen Kosten habe die EU-Grenzschutzagentur Frontex getragen. Nicht zum ersten Mal verschlingen Abschiebungen solche Summen, am vergangenen Wochenende wurde etwa bekannt, daß eine gescheiterte Abschiebung eines kriminellen Afghanen mindestens 25.000 Euro gekostet hat.

 

Bildquelle: „© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)“: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Flughafen_K%C3%B6ln-Bonn_-_Schriftzug_am_Terminal_1_Hauptgeb%C3%A4ude_(9057-59).jpg (Bild bearbeitet)

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Kommentare

  1. heinz sagt:

    rein in den merkelflieger, sind doch ihre gäste.

  2. openwater sagt:

    Das Problem ist, das jeder medizinische Eingriff ohne Einverständnis des Patienten eine Körperverletzung darstellt.

  3. Bernd Sydow sagt:

    In keinem Land der Welt – außer in Deutschland – besteht die Möglichkeit, gegen einen ablehnenden Asylbescheid und/oder eine Abschiebungsverfügung vor einem Verwaltungsgericht zu klagen, was bis zu einem endgültigen Urteil Monate dauern kann. Ein Beschluß zur Abschiebung ist hierzulande stets hundertprozentig gerecht!

    Leistet der Abzuschiebende heftigen Widerstand, sollte man ihn für die Dauer der Rückführung – in einer Linienmaschine – in einen Tiefschlaf versetzen, was medizinisch kein Problem sein dürfte, und ihn aufwachen lassen, wenn er wieder in seinem Heimatland (Krankenhaus) ist.

    Ich bin überzeugt, daß diese Methode weit weniger Kosten verursachen würde als die oben geschilderte in einem Privatjet.

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