Wien. Während sich die italienische Regierung berits verärgert zeigt, nehmen in Wien die Pläne für eine österreichisch-südtiroler Doppelstaatsbürgerschaft offenbar Gestalt an – allerdings unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Vielmehr dementiert die Regierung, daß ihr bereits ein ausgearbeiteter Gesetzesentwurf vorgelegt werden soll.
Einem Zeitungsbericht zufolge soll der von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitete Gesetzesentwurf für eine Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler, der dann Grundlage für die Verhandlungen mit Rom sein soll, der Bundesregierung in nächster Zeit vorgelegt werden.
Laut dem Bericht sieht der Entwurf die Änderung von vier Gesetzen vor. Die Rede ist vom Staatsbürgerschafts-, Wählerevidenz-, Europa-Wählerevidenz- sowie dem Gebührengesetz. Das letztere soll das Erlangen der Staatsbürgerschaft für Südtiroler leichter und erstrebenswerter machen. Südtiroler Doppelstaatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, müßten der Neuregelung zufolge allerdings dann auch ihren Wehrdienst beim österreichischen Bundesheer ableisten. Auch Sozialleistungen sollen Doppelstaatsbürger erhalten, die ihre Wohnadresse in Österreich haben.
Einen Anspruch auf den Doppelpaß sollen alle Südtiroler haben, die der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe angehören oder sich bei der Sprachgruppenerklärung dazu zugehörig erklärt haben. Bei Nationalrats- und Europawahlen wären Südtiroler mit einem Doppelpaß in Österreich wahlberechtigt.
Offiziell verlautet aus Wien, sobald der Gesetzentwurf vorliege, solle es Gespräche darüber mit der Landesregierung in Bozen und der Regierung in Rom geben. Zum konkreten Zeitplan gab es keine Informationen. Der FPÖ-Südtirol-Sprecher Werner Neubauer betonte ebenfalls, daß seine Partei noch nichts von einem fertigen Gesetzentwurf wisse. Einen solchen hält er jedoch noch heuer für „realistisch“. (mü)