Ausländergewalt und Asylkriminalität: Sind deutsche Mädchen Freiwild?

14. Juni 2018
Ausländergewalt und Asylkriminalität: Sind deutsche Mädchen Freiwild?
National
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Foto: Symbolbild

Mit der Asylflut stiegen auch die Zahlen der Vergewaltigungen und sexuellen Belästigungen rasant an. Mittlerweile werden fast täglich dramatische „Einzelfälle“ bekannt. So aktuell in der westfälischen Kleinstadt Harsewinkel. Sechs Jugendliche sollen dort ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt und dann halb nackt in einem Park zurückgelassen haben. Wie auch in anderen Fällen, hielt die Polizei den Vorfall über ein halbes Jahr geheim. Die Jugendlichen sollen zwischen 14 und 17 Jahre alt sein, einer der Verdächtigen ist bereits 19. Mindestens drei der Täter waren Syrer. Während die Polizei zunächst keine Hinweise auf eine Straftat erkennen konnte, sind mittlerweile Videoaufnahmen der Tat aufgetaucht. Erst das Aufgreifen der Tat durch einen nicht näher genannten „rechten Blog“ zwang die Polizei, Informationen über den Fall öffentlich zu machen.

Wegen einer ähnlichen Straftat steht derzeit ein 28-jähriger Asylbewerber in Dresden vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, ein 14-jähriges, geistig behindertes Mädchen vergewaltigt zu haben. Der Pakistaner soll das Mädchen in der Dresdner Innenstadt an der Hand gefaßt und gegen ihren Willen in ein Asylbewerberheim gezerrt haben. Dort habe er sie in sein Zimmer eingeschlossen und vergewaltigt. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und behauptet, es zu auf Initiative der 14-Jährigen, die auf dem geistigen Niveau einer 8-Jährigen steht, zu „einvernehmlichen Sex“ gekommen. (tw)

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Kommentare

  1. Mike Hunter sagt:

    Dank Claudia Roth, und ihrer Weigerung eine Schweigemnute für Vergewaltigungsopfer durchzuführen, und einer Regierung, die nichts gegen diese Form der Zuwanderung unternimmt, sind unsere Mädchen Freiwild! Aber, es rumort in Deutschland und es ist eien Frage der Zeit, bis …

  2. Bernd Sydow sagt:

    Ebenso wie es heute möglich ist, Gewalttäter mit Hilfe eines DNA-Abgleichs zu überführen, ist es heute möglich, durch eine medizinische Untersuchung festzustellen, ob es sich um eine brutale Vergewaltigung oder um „einvernehmlichen Sex“ gehandelt hat.

  3. Sack sagt:

    Hintergründe werden nicht bestraft für ihre kriminellen Aktionen.

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