Bern. Auch in der Schweiz ist der Familiennachzug bei sogenannten „Flüchltingen“ ein Thema – und auch in der Schweiz kommt es dabei zu Mißbrauch und Betrug in erheblichem Umfang. Immerhin 4.208 Personen reisten 2017 im Rahmen der „Familienzusammenführung“ in die Schweiz – gegenüber dem Jahr zuvor ein Anstieg um ein Drittel und zugleich der höchste Wert seit zehn Jahren.
80 Prozent der Nachzügler waren Kinder. Sie wurden von anerkannten „Flüchtlingen“ und vorläufig Aufgenommenen nachgeholt. Die übrigen 20 Prozent waren hauptsächlich Ehepartner. Mehr als die Hälfte der so eingereisten Angehörigen kamen in der Schweiz aus Eritrea.
Allerdings häufen sich in letzter Zeit Hinweise, daß viele der eingereisten Personen gar keine Angehörigen von in der Schweiz lebenden „Flüchtlingen“ sind.
Die Justizbehörden wissen mehr. In einem Fall täuschten Asylanten vorsätzlich die Behörden, um den Nachzug falscher Familienangehöriger zu erreichen: ein 2008 ohne Papiere eingereister Eritreer stellte einen Asylantrag. Obwohl seine Identität nicht geprüft werden konnte, wurde sein Antrag 2010 bewilligt. 2011 kamen seine Lebenspartnerin und eine angeblich gemeinsame kleine Tochter per Flugzeug nach. Die Frau hatte zuvor unter falschem Namen und mit falschem Geburtsdatum ein Visum bei der Schweizer Botschaft in Äthiopien ein Visum für die Einreise besorgt. Sie und das Mädchen erhielten ebenfalls den „Flüchtlings“status. Bei einer Befragung machte das Pärchen noch einen angeblich gemeinsamen Sohn, damals 13 Jahre alt, geltend. Dieser reiste 2013 auf eigene Faust in die Schweiz ein, ebenfalls unter falschem Namen. Auch er wurde als „Flüchtling“ anerkannt.
Offensichtlich ist das kein Einzelfall. Die Gemeinde Aarburg im Aargau geriet inzwischen in die Schlagzeilen, weil ihre Ausgaben für Sozialhilfe immer weiter ansteigen und inzwischen die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde bedrohen. Ein Drittel der jährlichen Steuereinnahmen Aarburgs in Höhe von 17 Millionen Franken (ca. 14,5 Millionen Euro) gingen 2016 für die Sozial- und Betreuungsleistungen für ganze 400 Personen drauf, etwa 5,7 Millionen Franken. Spitzenreiter beim Bezug ist eine irakische Familie, die seit 2004 in Aarburg lebt. Die vier Personen erhielten bisher 580.000 Franken an Sozialhilfe, berichteten Medien.
Für Fragen sorgen auch massenweise „Urlaubs“-Reisen in die Herkunftsgebiete. Schon im Januar 2017 berichtete die „Basler Zeitung“ von massenweisem Heimaturlaub von Eritrea-„Flüchtlingen“ in ihrer Heimat. Die vorgeblichen „Flüchtlinge“ sind dort willkommene Devisenbringer. Medienangaben zufolge verlassen pro Tag etwa 50 Personen die Schweiz in Richtung Eritreas oder eines der Nachbarländer. Nachprüfungen sind aber schwierig und selten – pro Jahr werden nur etwa 20 solcher Fälle überprüft, berichtete die BaZ. (mü)
Wenn das so weitergeht, werden Sie bald auf der Stasse hausen, während die Asylanten in Ihren Betten liegen. Doch das müssen Sie aushalten, da sie am Elend der Welt schuld sind, weil Sie es sich bisher so gut haben gehen lassen.
Es gibt keinen Grund für „Nachzug“. In Syrien ist fast überall Waffenstillstand. Alle zeitweisen Asylanten können ohne Gefahr nach Syrien zurückkehren, wo sie dringend für den Wiederaufbau des Landes und für die Landwirtschaft erbeten sind.
Im Übrigen haben Orientalen und Afrikaner für die bevölkerungsexplosiven Folgen unbedachter oder religionsfanatischer Kopulation selber zu haften.
Wundert mich schon daß die Schweiz auch massive Probleme mit den Asylanten hat. Ich dachte immer in der Schweiz gibt es die Probleme nicht, wurde jedenfalls immer so dargestellt.
Das steht Deutschland ja auch noch bevor. Und was sehr vielen von uns in diesem Zusammenhang noch persönlich blühen kann, ist ja mittlerweile auch schon etwas durchgedrungen:
Man nehme „Grundgesetz Art. 13“, dazu das so harmlos klingende „Bundesleistungsgesetz“ sowie das „Polizei- und Ordnungsrecht (PolR)“ der einzelnen Bundesländer:
Im Klartext steht dort nämlich (und dies betrifft keinesfalls nur leerstehende Häuser): Im besonderen Notfall können Bürger von der Kommune gezwungen werden, Flüchtlinge bei sich zu Hause (vorübergehend) aufzunehmen – etwa wenn die zuständige Ordnungsbehörde bei einer (gesetzlich zugelassenen) Überprüfung „entbehrliche“ Zimmer feststellt!
Es soll hier in keiner Weise Panik erzeugt werden, es kann aber doch wohl gut sein, wenn Sie vorbereitet sind. Deshalb würde es viel Sinn machen, diese Frage im eigenen Interesse abzuklären: Bitten Sie Ihren Bürgermeister oder Ihre Bürgermeisterin um eine eindeutige SCHRIFTLICHE Garantie, dass eine Zwangs-Unterbringung von Flüchtlingen unter allen Umständen jetzt und künftig definitiv ausgeschlossen ist.
Falls in Ihrem Wohnort darüber weiterhin auch nur die geringste Unklarheit besteht:
Verbreiten Sie diese Information so weit wie möglich, schließen Sie sich mit Freunden und Nachbarn zusammen und werden Sie aktiv. Denn nur durch sehr massiven und lautstarken, aber selbstverständlich friedlichen öffentlichen Widerstand besteht die Chance, eine Zwangs-Einquartierung POLITISCH abzuwenden. Rechtsmittel gibt es in allen Fällen von Notstand logischerweise nicht!
Völlig rätselhaft dabei ist, dass die AfD sich zu dieser drohenden Gefahr nach wie vor total ausschweigt!!!
Wer betrogen werden will, wird auch betrogen.
Leider ist das so. Unsere Merkel heisst Sommaruga und die grossen Medien lügen hier ebenso wie in Deutschland. Es gibt allerdings eine mediale Gegenbewegung seitens der Basler Zeitung und natürlich der Weltwoche von Roger Köppel. Es gibt auch in der Schweiz skandalöse Vorgänge, die das Verschleudern von Steuergeldern an Scheinasylanten dokumentieren. Nun diskutiert man über die Senkung bei Sozialhilfen und Altersversorgung. Klar, das Geld dass man den Illegalen in den Rachen wirft ist für diejenigen, die Jahrzehnte in die Kassen einbezahlten, nicht mehr vorhanden. Leider befindet sich die einzige Opposition (zwar in der Regierung) SVP aktuell in keinem guten Zustand. Nachdem in der Schweiz Volksentscheide nicht mehr umgesetzt werden wie die Masseneinwanderungsinitiative, verfallen viele in Lethargie. Das ist der Effekt der sukzessiven Abschaffung der direkten Demokratie.