Konsequentes Burka-Verbot: Erstmals Kuwaiterin in der Schweiz wegen Gesichtsverhüllung bestraft

5. August 2016
Konsequentes Burka-Verbot: Erstmals Kuwaiterin in der Schweiz wegen Gesichtsverhüllung bestraft
National
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Foto: Symbolbild

Bern. Im Kampf gegen die alltägliche Islamisierung unserer Lebenswelt sind die Nachbarländer viel konsequenter. Im Schweizer Kanton Tessin etwa gilt seit 1. Juli ein Verbot, sein Gesicht im öffentlichen Raum zu verhüllen. Am vergangenen Wochenende wurde das „Anti-Burka-Gesetz“ erstmals konsequent angewendet: Eine Frau aus Kuwait muß 100 Franken (92 Euro) für das verbotene Burka-Tragen bezahlen.

Die Kuwaiterin stand vor einem Restaurant in der Stadt Chiasso. Das Lokal ist nur wenige Hundert Meter von der Grenze zu Italien entfernt. Polizisten erklärten der Frau, daß das Burka-Tragen per Gesetz verboten sei und sie daher 100 Franken zahlen müsse. Nachdem sie die Buße bezahlt hatte, legte sie ihren Schleier ab.

Laut dem Tessiner Polizeidirektor Norman Gobbi war dies der erste Fall, in dem ein Bußgeld eingefordert wurde. Gobbi zeigte sich zufrieden mit den bisherigen Erfahrungen und wird von Medien mit den Worten zitiert: „Die arabischen Touristen sind intelligenter als viele Gegner des Burka-Verbots.“ Auch der Luganer Stadtrat Michele Bertini erklärte: „Wenn man den arabischen Touristen gut erklärt, daß das Parlament dies beschlossen habe, wird das Verhüllungsverbot gut befolgt.“

Das „Anti-Burka-Gesetz“ wurde im Kanton Tessin 2013 per Volksabstimmung beschlossen. Wird eine Frau mit Burka erstmalig erwischt, ist ein Bußgeld in der Höhe von umgerechnet 92 bis 924 Euro fällig. Im Wiederholungsfall droht eine Geldstrafe von bis zu 9240 Euro. Verboten sind sowohl die Burka als auch der unter arabischen Touristinnen gängigere Niqab. Ein Burka-Verbot gibt es auch in Frankreich seit Mitte 2014. In Österreich und Deutschland sehen die Regierungen bislang keinen Handlungsbedarf. (mü)

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