Wenn die AfD gewinnt: Wird der GEZ-Rundfunk zum „Grundfunk“?
Magdeburg. Ein möglicher AfD-Sieg bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September wirft seine Schatten voraus. Eine der Kernforderungen im Wahlprogramm ist die Abschaffung des GEZ-Rundfunks und der damit verbundenen Zwangsgebühren. Jetzt wurde die Partei konkreter.
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Der Rundfunkbeitrag könnte nach den Vorstellungen der AfD frühestens Anfang 2029 entfallen. Voraussetzung wäre die Kündigung der maßgeblichen Staatsverträge nach der Landtagswahl am 6. September.
Die AfD will den MDR-Staatsvertrag kündigen und den Sender zu einem „Grundfunk“ umgestalten. Nach Angaben der Partei ließen sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt „mindestens 50 bis 80 Prozent“ der Kosten einsparen. Wie bestehende Strukturen des MDR künftig weitergeführt werden könnten, sei noch Gegenstand von Prüfungen, erklärte AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Eine zusätzliche Belastung der Beitragszahler bis 2029 werde in jedem Fall ausgeschlossen.
MDR-Intendant Ralf Ludwig will von diesem Szenario nichts wissen. Auch eine von der AfD geführte Landesregierung bleibe an die „verfassungsgemäße Verpflichtung, ein Konzept für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorzulegen“, gebunden, sagte er. Und gegen eine Kündigung des Staatsvertrags wolle der MDR juristische Schritte prüfen.
Bei dem Sender ist der Kampf gegen die AfD Chefsache. Im Magazin „Sachsen-Anhalt heute“ erschien am Montag kurz ein schwarzer Bildschirm, begleitet von den Worten: „Wie Sie sehen, sehen Sie nichts“ – damit soll suggeriert werden, wie die AfD die Öffentlich-Rechtlichen nach einem Wahlsieg beschneiden könnte.
Rechtlich enthält der MDR-Staatsvertrag eine Kündigungsklausel mit zweijähriger Frist. Bis zum tatsächlichen Austritt bliebe der Sender zuständig, der Rundfunkbeitrag weiterhin zahlungspflichtig. Das Grundgesetz schreibt den MDR allerdings nicht in seiner gegenwärtigen Gestalt – und vor allem nicht mit seiner gegenwärtigen Parteilichkeit fest. Das Bundesverfassungsgericht hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk 2021 jedoch eine Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie zugesprochen. Das AfD-Konzept eines zurückgestutzten und auf seine journalistische Sorgfaltspflicht vergatterten „Grundfunks“ stünde dazu nicht im Widerspruch. (rk)
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