Weil er einem „queeren“ Workshop fernblieb: Schüler soll Bußgeld zahlen

Weil er einem „queeren“ Workshop fernblieb: Schüler soll Bußgeld zahlen
Foto: Symbolbild

Dachau. Die Schwulen- und LGBT-Ideologie wird immer unverhohlener zur bundesdeutschen Staatsideologie. Wer sich ihr verweigert, muß mit Repression rechnen. Das ist jetzt an einem Gymnasium im Landkreis Dachau bei München passiert.

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Dort läuft in diesen Tagen ein Bußgeldverfahren gegen einen 14jährigen Schüler, weil er einem von der Schule angeordneten Workshop zum Thema „Queerness“ fernblieb. Seine Eltern hatten die Teilnahme abgelehnt. Das Gymnasium bestand auf Anwesenheit.

Am 10. Juli veranstaltete der Verein „diversity München“ den Workshop unter dem Motto „Diversity@school“. Zwei „queere“ Referenten sollten mit der Klasse über Akzeptanz, Vorurteile und Diskriminierung sprechen. Nach Angaben von Eltern berichteten sie aus ihrem Leben. Eine Person sei mit Bart und weiblichem Erscheinungsbild aufgetreten.

Die Eltern begründeten das Fernbleiben ihres Sohnes gegenüber dem Landratsamt mit offenen Fragen, auf die die Schule keine ausreichenden Antworten gegeben habe. Sie kritisierten insbesondere die Vorgabe, Schüler auf Geschlechtlichkeit, Gefühle, geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung vorzubereiten. Dies überschreite den schulischen Auftrag. Der Schulleiter verwies auf den Lehrplan und erklärte die Veranstaltung zur Pflicht.

Daraufhin stellten die Eltern neun Fragen. Sie verlangten unter anderem Auskunft über die ständige Anwesenheit eines Lehrers, der das vom Gesetz vorgeschriebene „Überwältigungsverbot“ überwache, sowie über Unterrichtsmaterialien und Methoden. Sie wollten sicherstellen, daß keine Position als moralisch überlegen dargestellt werde. Zudem fragten sie nach der rechtlichen Grundlage für die Zusammenarbeit mit „diversity München“ und nach einer Beteiligung des Schulforums.

Die Schule teilte lediglich mit, ein Lehrer bleibe im Workshop im Raum und beachte „selbstverständlich“ das Überwältigungsverbot. Weitere Antworten unterblieben jedoch oder waren unvollständig. Der Oberstudiendirektor bedauerte, daß die Eltern die Haltung des Vereins nicht teilten; dies rechtfertige die Abwesenheit des Sohnes jedoch nicht. Die Eltern erhoben Dienstaufsichtsbeschwerde und kündigten rechtliche Schritte gegen ein mögliches Bußgeld an.

„diversity München“ erhält neben Spenden auch Fördermittel der Stadt München. Der Verein formuliert zudem politische Forderungen an die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung. Er fordert dabei unter anderem, in Geburtsurkunden „zwei Eltern(teilen)“ statt „Vater“ und „Mutter“ zu verwenden, „queere“ Themen im bayerischen Lehrplan zu verankern und selbstgewählte Namen auf Schulzeugnissen zuzulassen. (rk)

Bildquelle: Pixabay/gemeinfrei

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