Wahlverlierer Merz dreht frei: Der Kanzler droht mit „Bundeszwang“
Berlin. Nicht die AfD, sondern die Bundesregierung verschärft die Polarisierung der Gesellschaft und trägt zum inneren Unfrieden bei: vor dem Hintergrund der verlorenen Wahl in Sachsen-Anhalt und einer äußerst wahrscheinlichen AfD-Landesregierung brachte Kanzler Merz jetzt den „Bundeszwang“ ins Gespräch – ein Instrument, das etwa der früheren „Reichsexekution“ vergleichbar ist, seit Gründung der Bundesrepublik aber noch niemals zur Anwendung gekommen ist.
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Merz verwies darauf, daß das Bundesland Sachsen-Anhalt auch unter einer AfD-Regierung an die Bundespolitik gebunden sei – etwa in den Bereichen Migration und Ausländerpolitik. Merz sagte, diese werde „in den Grundzügen“ in Berlin und nicht in Magdeburg entschieden. Sachsen-Anhalt müsse sich zudem „in den wesentlichen Teilen der Politik, die der Bund bestimmt – und das tut er – bundestreu verhalten“.
Verfassungsrechtlich liegt die Zuständigkeit für Asyl- und Migrationspolitik beim Bund. Der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler erklärt, Länder müßten „die Vorgaben aus den Bundesgesetzen und der Bundespolitik grundsätzlich erfüllen“. Der sogenannte Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes könne eingesetzt werden, wenn ein Land seinen bundesrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkomme. Es sei allerdings „das letzte Mittel, die Ultima Ratio“, und komme erst in Betracht, „wenn alle anderen Mittel nichts mehr nützen“. Zuvor könne der Bund ein Land etwa vor dem Bundesverfassungsgericht wegen einer Pflichtverletzung verklagen.
Auch Boehme-Neßler betont, daß der Bundeszwang „in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewandt“ worden sei. Merz’ Äußerungen bewertet er als ungewöhnlich scharf. Sie seien „ein Einschüchterungsversuch“. Der Kanzler drohe „ohne konkreten Anlaß mit dem schärfsten Zwangsmittel, das es im Bundesstaat gibt“, so der Verfassungsrechtler. Es handle sich letztlich um die „hilflose Drohgebärde eines schlechten Wahlverlierers“. (rk)
Anm. d. Red.: Die Aussagen fielen bei der ersten öffentlichen Stellungnahme von Friedrich Merz nach der Landtagswahl im Rahmen der Gremiensitzungen der CDU. Der Mitschnitt der Reaktionen und Zitate („Das Grundgesetz gilt auch in Sachsen-Anhalt“) wurde unter anderem auf dem YouTube-Kanal von SPIEGEL TV und Die Zeit dokumentiert. [1, 2]
Bildquelle: Wikimedia/Michael Lucan/CC BY-SA 3.0 de
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