Unverschämte Entgleisung: AfD zieht gegen Justizsenatorin vor Gericht
Berlin. Ein Interview wird zum Fall für den Verfassungsgerichtshof: die Berliner AfD hat ein Organstreitverfahren gegen Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) eingeleitet. Grund dafür ist ihre Unterstellung in der „Berliner Morgenpost“, die AfD sei eine „Gefahr für unseren demokratischen Rechtsstaat“.
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Der Landesverband sieht darin einen Verstoß gegen den Amtseid, den Badenberg geleistet hat. Mitglieder des Berliner Senats verpflichten sich demnach nämlich, ihr Amt „gerecht und unparteiisch“ auszuüben. Nach Angaben der AfD hat der Verfassungsgerichtshof den Antrag erhalten und registriert. Nun werde geprüft, ob und wie das Verfahren weitergeführt wird.
Die „Blauen“ argumentieren, die Senatorin habe die größte Oppositionspartei mit ihrer Äußerung benachteiligt. Ziel des Antrags sei die Feststellung, daß die AfD dadurch in ihrem Recht auf eine faire Teilnahme an der bevorstehenden Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus beeinträchtigt worden sei.
AfD-Landeschefin Kristin Brinker, die auch Spitzenkandidatin für die Wahl am 20. September ist, verweist auf Badenbergs eigene Kandidatur für die CDU in Wilmersdorf. „Sie hat ein persönliches Interesse am Erfolg ihrer Partei“, erklärte Brinker. Als Senatorin unterliege Badenberg jedoch dem Neutralitätsgebot. „Daher muß ihr diese Entgleisung untersagt werden.“
Badenberg hat es derzeit nicht leicht. Sie sieht sich seit einiger Zeit mit Plagiatsvorwürfen gegen ihre Dissertation aus dem Jahr 2005 konfrontiert. Der österreichische Plagiatsprüfer Stefan Weber erklärte in einem 43seitigen Gutachten, er habe „83 schwerwiegende Plagiatsfragmente“ festgestellt. Badenberg weist das zurück und erklärte gegenüber der dpa: „Die Dissertation wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.“ Sie habe die Universität zu Köln gebeten, ihre Arbeit „unabhängig und umfassend zu prüfen“. (rk)
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