SED-Einpeitscher hetzt gegen die AfD: Das fragwürdige Vorleben des Polizeigewerkschafters
Berlin. Kurz vor dem Ruhestand ist der Erste Polizeihauptkommissar und Vizechef der Gewerkschaft der Polizei Sven Hüber ins Rampenlicht der Öffentlichkeit geraten. Seine Vergangenheit bei den DDR-Grenztruppen hat ihn eingeholt. Hüber, der auch langjähriger Personalratsvorsitzender der Bundespolizei und ehedem Vertrauter von Ex-Innenministerin Nancy Faeser war, hatte zuletzt in seiner Eigenschaft als Polizei-Gewerkschafter vor einer „AfD-Machtergreifung“ gewarnt und Polizisten zum Widerstand gegen eine mögliche AfD-Regierung aufgerufen. Neue Recherchen und Aussagen eines ehemaligen Grenzsoldaten rücken nun seine Vergangenheit als SED-Politoffizier in Ostberlin in den Fokus.
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Hüber diente 1987 als stellvertretender Kompaniechef und Politoffizier der dritten Grenzkompanie des Grenzregiments 33 in Berlin-Treptow. Zu seinen Aufgaben gehörte die politische Schulung der Soldaten und die Überwachung ihrer ideologischen Linientreue. Gerade bei den Grenztruppen spielte diese Funktion eine zentrale Rolle, da die Wehrpflichtigen auf mögliche Fluchtversuche reagieren und gegebenenfalls die Schußwaffe einsetzen sollten. Wie es Hüber mit dieser Vergangenheit in den bundesdeutschen Polizeidienst schaffen konnte, ist für Beobachter ein Rätsel.
Der ehemalige Grenzsoldat Axel Krause berichtet, Hüber habe mit Angehörigen der Kompanie über den Schießbefehl gesprochen. Die dienstliche Anweisung lautete: „Grenzverletzer sind aufzuspüren, festzunehmen oder zu vernichten.“ Nach einer Änderung im Jahr 1988 sei der Begriff „vernichten“ durch die Formulierung ersetzt worden, ein Grenzdurchbruch sei „durch Anwendung der Schußwaffe zu verhindern“. Krause zufolge verteidigte Hüber den alten Wortlaut und erklärte, er werde ihn weiter verwenden. „Und das hat er dann auch durchgezogen.“
Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit beschreiben die Grenzregimenter 33 und 36 als einen Schwerpunkt der DDR-Grenzsicherung. 1988 ereigneten sich dort 61,5 Prozent der versuchten und 65,2 Prozent der vollendeten unerlaubten Grenzübertritte der gesamten DDR. Die Stasi registrierte zugleich Verunsicherung und Angst unter Soldaten beim Einsatz der Schußwaffe. Als Gegenmittel galt verstärkte „erzieherische Arbeit“ zur Vermittlung eines Feindbildes und zur Festigung der politischen Standhaftigkeit. Hier waren Einpeitscher wie Hüber gefragt.
Der ehemalige Grenzsoldat Krause schildert außerdem zwei Fluchtfälle, bei denen ein Gefreiter seiner Kompanie das Feuer eröffnet, die Flüchtlinge jedoch nicht getroffen habe. Am 27. Januar 1988 gelang zwei Männern im Alter von 20 und 23 Jahren die Flucht nach Westberlin. Der verantwortliche Postenführer sei anschließend von der Stasi abgeholt und erst nach vier oder fünf Tagen zurückgebracht worden. Am 19. April verfehlte derselbe Soldat erneut einen Flüchtling; beide eingesetzten Grenzer gaben insgesamt 18 Schüsse ab. Ein Stasi-Bericht hielt fest, der Postenführer habe mit dem Schußwaffeneinsatz gezögert.
Nach Krauses Darstellung folgte eine öffentliche Degradierung. Hierbei habe Hüber dem Gefreiten bei einem Appell die Schulterstücke abgerissen und erklärt, dieser sei ein Verräter, dem bis zu fünf Jahre Militärgefängnis drohten.
Ein weiterer von Krause geschilderter Vorfall betrifft einen festgenommenen DDR-Flüchtling. Hüber soll dem Mann nach Angaben eines Kameraden eine Pistole in den Mund gesteckt haben. Krause selbst erklärt in einer strafbewehrten eidesstattlichen Versicherung, er habe gesehen, wie Hüber dem bereits am Boden fixierten Gefangenen dreimal ins Gesicht trat.
Hüber weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück und ließ weitere Zitate aus den Akten durch seinen Anwalt untersagen. Nicht verbieten kann er hingegen die Berichterstattung über seine früheren Aktivitäten als SED-Scherge. (rk)
Bild: Pixabay/gemeinfrei
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