Sachsen-Anhalt: AfD und BSW setzen Corona-Untersuchungsausschuß ein
Magdeburg. In Sachsen-Anhalt zeigt sich in diesen Wochen erstmals, welchen politischen Gestaltungsspielraum die Opposition hätte, wenn sie sich gegen die Kartellparteien einig ist. AfD und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wollen im Magdeburger Landtag jetzt mit ihrer gemeinsamen Mehrheit die „Pandemie“-Zeit aufarbeiten. Frühere Regierungsmitglieder könnten sich unangenehmen Fragen stellen müssen.
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Ungeimpfte vom Einzelhandel ausgeschlossen, Maskenpflicht für Schüler und rigide Kontaktbeschränkungen: das war die Corona-Politik der damaligen Landesregierung unter CDU-Ministerpräsident Reiner. AfD und BSW haben sich nun darauf verständigt, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen. Gemeinsam verfügen sie über 44 der 83 Landtagssitze und damit über eine absolute Mehrheit.
Ab dem 6. Dezember 2021 galt in weiten Teilen des Einzelhandels die 2G-Regel. Ungeimpfte durften zahlreiche Geschäfte nicht mehr betreten. Zugleich galten strenge Kontaktbeschränkungen, Schüler mußten auch während des Unterrichts Masken tragen. Geimpfte und Genesene profitierten von Privilegien.
Die AfD will die damaligen Entscheidungen und ihre Folgen untersuchen lassen. Schon in ihrem Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt fordert sie, „die Schuldigen zu benennen und sie zur Rechenschaft zu ziehen“. Die Partei kritisiert Grundrechtseinschränkungen, wirtschaftliche Schäden und den gesellschaftlichen Druck auf Ungeimpfte. Auch Strafen und Verurteilungen wegen Verstößen gegen die Corona-Vorschriften sollen überprüft werden.
Das BSW verfolgt ein ähnliches Anliegen. Landes- und Fraktionschef Thomas Schulze erklärte: „Nur wenn die Ereignisse um Corona restlos aufgeklärt werden, können wir dadurch entstandene Gräben zuschütten und unsere Gesellschaft friedlicher machen.“ Darüber hinaus fordert seine Partei ein Amnestie- und Rehabilitationsgesetz für Menschen, die während der „Pandemie“ zu Unrecht bestraft oder benachteiligt wurden.
Ein Untersuchungsausschuß könnte Regierungsakten anfordern, Zeugen vernehmen und Beweise erheben. Auch die Entscheidungsgrundlagen der damaligen Landesregierung und die Verantwortung einzelner Minister könnte durchleuchtet werden. Eine erste Aufarbeitung hatte Sachsen-Anhalt bereits 2025 vorgelegt. Die von der Landesregierung eingesetzte Kommission „Pandemievorsorge“ präsentierte im Mai unter Leitung des Rechtswissenschaftlers Winfried Kluth einen rund 150 Seiten umfassenden Bericht mit 75 Handlungsempfehlungen. Haseloff verteidigte den damaligen Kurs als Politik von „Maß und Mitte“. Aufgearbeitet wurde dadurch aber rein gar nichts. Das wollen AfD und BSW nun ändern.
Ein förmlicher Einsetzungsbeschluß steht noch aus. Die Voraussetzungen für einen Untersuchungsausschuß sind aber erfüllt: nach Artikel 54 der Landesverfassung genügen 21 Abgeordnete, um einen Untersuchungsausschuß zu erzwingen. Die AfD könnte ihn damit sogar ohne Unterstützung des BSW einsetzen. (rk)
Bild: Pixabay/Gemeinfrei
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