Richtiges Signal: Gericht erlaubt Abschiebung eines verurteilten Syrers

Richtiges Signal: Gericht erlaubt Abschiebung eines verurteilten Syrers
Foto: Symbolbild

Düsseldorf. Die Abschiebung syrischer Illegaler oder Straftäter in ihre Heimat war lange Zeit ein Tabu. Seit fast zwei Jahren nun ist der Bürgerkrieg dort vorüber, was sich sogar bis zur deutschen Justiz herumgesprochen hat: das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte jetzt, daß ein in Deutschland lebender Syrer, der wegen schwerer Verbrechen im syrischen Bürgerkrieg verurteilt wurde, nach Syrien abgeschoben werden darf – obwohl seine Familie ebenfalls in Deutschland lebt.

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Das Düsseldorfer Gericht wies den Eilantrag des Mannes zurück. Der Syrer war 2020 zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Umgangs mit Kriegswaffen sowie 19facher Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Die Taten hat der Mann als Mitglied einer dschihadistischen Gruppe begangen, der er sich Anfang 2013 angeschlossen haben soll.

Nach Auffassung des Gerichts bestehen keine Abschiebungshindernisse. Ein früher gewährter Schutz wegen der Lage in Syrien war bereits widerrufen worden. Die Richter betonten, der Schutz der öffentlichen Sicherheit überwiege die familiären Bindungen des Mannes zu seiner Ehefrau und seinen vier minderjährigen Kindern. Der Syrer war 2015, im Zuge der Grenzöffnung durch Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel, nach Deutschland eingereist. Das Gericht sieht weiterhin die Gefahr schwerer Straftaten.

Seine Entscheidung stützt sich auf die Feststellungen aus dem Strafverfahren. Der Mann soll an der Eroberung der Stadt Raqqa beteiligt gewesen sein. Dabei soll er mit anderen Kämpfern rund 40 Menschen gefangengenommen haben. Mindestens 19 dieser Gefangenen wurden später nach dem Todesurteil eines SchariaRichters hingerichtet. Der Antragsteller bestreitet die Vorwürfe bis heute und hat sich nach Einschätzung des Gerichts nicht mit seiner Vergangenheit auseinandergesetzt. Die Richter halten es deshalb für „hinreichend wahrscheinlich“, daß er erneut vergleichbare Taten begehen könnte oder sich wieder einem bewaffneten Kampf anschließt.

Neben der Abschiebung bestätigte das Gericht auch ein auf 20 Jahre befristetes Wiedereinreiseverbot. Angesichts der von ihm ausgehenden terroristischen Gefahr sei diese Maßnahme rechtmäßig. (rk)

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