Remigrationsforderung ist kein Verbrechen: AfD zeigt Merz an
Berlin. Die Konfrontation zwischen AfD und Merz-Regierung gewinnt an Schärfe – im Regierungslager liegen nach dem Erdrutschsieg der AfD in Sachsen-Anhalt die Nerven blank. Jetzt beschäftigt ein Satz aus der Haushaltsdebatte die Justiz: die AfD-Bundestagsfraktion hat Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erstattet. Auslöser ist dessen Angriff auf das von der AfD vertretene Konzept der „Remigration“.
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Merz hatte am Mittwoch im Bundestag erklärt, Remigration sei „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“. Die Äußerung fiel im Rahmen der Beratungen über den Bundeshaushalt. Am Donnerstag machte die AfD-Fraktion die Anzeige öffentlich.
Stephan Brandner, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, bezeichnete Merz’ Aussage als „strafrechtlich relevant“ und „vollkommen inakzeptabel“. Zugleich betonte er, die AfD-Fraktion stehe „fest auf dem Boden des Grundgesetzes“. Mit der Strafanzeige soll nun geprüft werden, ob die Äußerung des Bundeskanzlers rechtliche Konsequenzen hat und womöglich strafbar war.
Der Begriff „Remigration“ wird politisch unterschiedlich verwendet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt das Konzept als eines, das „auf die Schaffung ethnisch definierter Gesellschaften und damit die Ausweisung aller 'Volksfremden' abstellt“. Doch das ist nicht richtig. Nach allgemeinem und AfD-Verständnis sollen von der Remigration in erster Linie Illegale betroffen sein, die sich entweder ohnehin ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten oder ihr Aufenthaltsrecht durch kriminelles Verhalten wieder verwirken. Auch in anderen Ländern wird mit der Remigration sehr viel lockerer umgegangen als in Deutschland: in Österreich etwa gehört die Forderung nach Remigration zu den zentralen Themen der Freiheitlichen – kaum eine Rede, in der FPÖ-Chef Kickl sie nicht zur Sprache bringt. Niemand bricht deshalb in der Alpenrepublik noch in Schnappatmung aus. Daran wird sich auch Bundeskanzler Merz erst noch gewöhnen müssen. (rk)
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