Noch mehr Überwachung: Der VS darf künftig einbrechen, manipulieren, Daten löschen
Berlin. Deutschland bewegt sich mit Riesenschritten in Richtung eines übermächtigen Schnüffel- und Kontrollstaates von Orwellschem Zuschnitt. Wenn es nach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geht, soll der Bundesverfassungsschutz künftig erheblich weiterreichende Befugnisse erhalten als bisher. Ein Referentenentwurf aus seinem Ministerium sieht vor, den Nachrichtendienst nicht mehr auf das Sammeln von Informationen zu beschränken, sondern ihm unter bestimmten Voraussetzungen auch verdeckte operative Eingriffe zu ermöglichen.
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Und die haben es in sich. Künftig soll der Verfassungsschutz nicht nur auf Computer, Mobiltelefone oder Server zugreifen dürfen. Auch Datenübertragungen könnten unterbrochen, umgeleitet oder gezielt verändert werden. Darüber hinaus soll es den Schlapphüten künftig möglich sein, gespeicherte Daten zu löschen oder zu manipulieren. Damit würde sich die Behörde deutlich stärker von einem reinen Beobachtungsdienst zu einem operativ handelnden Nachrichtendienst entwickeln. Schlimmer als das: der Behördenwillkür wären noch mehr als bisher Tür und Tor geöffnet. Geht Dobrindts Entwurf durch, können den Justizopfern von morgen gefälschte Daten auf ihre Computer kopiert werden – zum Beispiel kinderpornographisches Material –, das dann „zufällig“ bei einer Hausdurchsuchung bei ihnen gefunden wird. Gerade das verdeckte Betreten von Wohnungen – mit anderen Worten: legalisierter Einbruch – soll den Schlapphüten künftig möglich sein.
Zur Begründung verweist das Innenministerium auf die verschärfte Sicherheitslage im In- und Ausland. Zwar sind Kontrollmechanismen vorgesehen. Grundsätzlich sollen besonders eingriffsintensive Maßnahmen erst nach Zustimmung eines Unabhängigen Kontrollrats umgesetzt werden. In eilbedürftigen Fällen könnte die Behördenleitung jedoch eine sofortige Durchführung anordnen; die Kontrolle würde erst im Nachhinein erfolgen. Ein solches Szenario läßt sich im Bedarfsfall immer begründen.
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Auch Telekommunikationsunternehmen und andere digitale Dienstleister sollen noch stärker in die Pflicht genommen werden. Sie könnten verpflichtet werden, den Verfassungsschutz bei Abhörmaßnahmen zu unterstützen.
Bei alledem erfahren Betroffene unter Umständen kein Sterbenswörtchen darüber, daß sie ausgespäht, ihre Wohnung heimlich betreten, ihr Computer oder ihr Handy manipuliert wird. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Information über den geheimen Eingriff künftig dauerhaft unterbleiben. Eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung würde dadurch erheblich erschwert.
Eine weitere Neuerung betrifft den Einsatz sogenannter „Vertrauenspersonen“ – eingeschleuste Spitzel. In Ausnahmefällen soll der Verfassungsschutz künftig auch Minderjährige ab 16 Jahren als Informanten einsetzen dürfen.
Der Entwurf befindet sich derzeit noch im Regierungsverfahren. Bevor sich der Bundestag mit dem Vorhaben befaßt, muß zunächst das Bundeskabinett zustimmen. (rk)
Bild: Pixabay/gemeinfrei
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