Körperliche Züchtigungen: Dänische Lehrer sollen wieder durchgreifen dürfen

 Körperliche Züchtigungen: Dänische Lehrer sollen wieder durchgreifen dürfen
Foto: Symbolbild

Kopenhagen. Nicht nur an seinen Außengrenzen greift Dänemark durch – auch im Inneren setzt die Regierung in Kopenhagen auf Ordnung. Jetzt sollen körperliche Züchtigungen aggressiver Schüler unter strengen Auflagen wieder erlaubt sein. Die Regierung reagiert damit auf zunehmende Gewalt und Störungen im Unterricht.

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Dänemarks Schulen stehen vor einem Problem, das sich offenbar nicht mehr allein mit pädagogischen Mitteln lösen läßt. Bildungsminister Magnus Heunicke von den Sozialdemokraten stellte am 8. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf vor, der es Lehrern unter bestimmten Voraussetzungen erlauben soll, störende oder aggressive Schüler festzuhalten und gegen ihren Willen aus dem Klassenzimmer zu bringen. Nota bene: bei den Störenfrieden handelt es sich in vielen Fällen nicht um blonde dänische Kinder, sondern um minderjährige Zuwanderer, von denen es trotz der restriktiven Zuwanderungspolitik der letzten Jahre in vielen Klassen zu viele gibt.

Zahlen aus einer Studie des Bildungsministeriums geben Anlaß zur Sorge: 2025 kam es demnach in 55 Prozent der Klassen mindestens einmal zu körperlicher Gewalt zwischen Schülern. In drei Vierteln der Grundschulklassen wurden solche Vorfälle gemeldet. Übergriffe gegen Lehrkräfte gab es in rund jeder fünften Klasse. Mehr als ein Viertel der befragten Pädagogen berichtete von zunehmendem aggressivem und störendem Verhalten.

Seit 1967 ist die körperliche Bestrafung an dänischen Schulen verboten. Eingreifen dürfen Lehrkräfte nur, wenn Schüler sich selbst, andere oder Schuleigentum konkret gefährden. Die Lehrergewerkschaft Danmarks Lærerforening fordert deshalb seit längerem eindeutigere Befugnisse.

Heunicke begründet den Vorstoß mit der notwendigen Rechtssicherheit: „Lehrkräfte dürfen nicht daran zweifeln, was sie machen dürfen, wenn eine Situation eskaliert. Und keine Lehrkraft sollte befürchten müssen, entlassen zu werden, weil sie in einer gewalttätigen Situation bei Bedarf eingegriffen hat.“

Der Gesetzentwurf zieht ohnehin Grenzen. Körperliche Maßnahmen sollen nur „in Ausnahmefällen“ zulässig sein und „niemals Pflege- und Aufklärungsmaßnahmen ersetzen“. Jeder Eingriff müsse „so sanft und kurz wie möglich durchgeführt werden“ und die persönliche Integrität des Schülers achten. Kopfnüsse oder der „Tatzenstock“ früherer Generationen wären damit so ziemlich ausgeschlossen.

Kinderschutzorganisationen und Pädagogen warnen vor möglichen Eskalationen. Ob die Reform tatsächlich mehr Sicherheit schafft, muß die Zukunft zeigen. Die geplante Regelung soll am 27. August 2027 in Kraft treten, sofern das Parlament zustimmt. Da die sozialdemokratisch geführte Regierung keine eigene Mehrheit besitzt, ist das noch offen. Der Vorstoß zeigt jedoch, wie groß der Handlungsdruck inzwischen ist. (mü)

Bild von torben7400 auf Pixabay

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