Keine Sonderrechte für Muslime: Japanische Stadt läßt illegale Moschee abreißen
Kawagoe/Tokio. Man muß dem Islam nicht mit grenzenloser „Toleranz“ und vorauseilender Unterwerfung begegnen, wie es in vielen westlichen Ländern der Fall ist. Daß es auch ganz anders geht, führt in diesen Tagen die japanische Stadt Kawagoe vor.
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Dort hat die Verwaltung eine illegal errichtete Moschee jetzt kurzerhand für die Nutzung gesperrt. Es droht sogar der vollständige Abriß des Gebäudes – obwohl zur Eröffnung eigens der pakistanische Botschafter angereist war. Der Fall sorgt weit über Japans Grenzen hinaus für Aufsehen.
Der Moscheebau entstand in einer sogenannten „Urbanization Control Area“. In diesem Gebiet sind neue Bauvorhaben nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Die erforderliche Genehmigung nach dem japanischen Stadtplanungsgesetz wurde nie erteilt. Infolgedessen stuften die Behörden das Gebäude kurzerhand als rechtswidrig ein.
Besondere Brisanz erhielt der Fall durch die Einweihungsfeier, an der der pakistanische Botschafter teilnahm. Die japanischen Behörden beeindruckte das aber nicht im mindesten. Die Bürgermeisterin fand deutliche Worte und erklärte, die Zeremonie sei „äußerst bedauerlich“ gewesen.
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Der Eigentümer – ein Unternehmen unter Leitung eines pakistanischen Staatsbürgers – lenkte schließlich ein und sicherte zu, bis zur Klärung des Falls keine regelmäßigen Gebetsveranstaltungen mehr abzuhalten. Doch damit sind die Behörden nicht zufrieden – sie arbeiten konsequent auf den Rückbau der illegalen Moschee hin. Der Fall, wurde verlautbart, werde strikt nach den allgemeinen Vorschriften des Bau- und Planungsrechts behandelt – ohne Sonderrechte oder Ausnahmen für religiöse Einrichtungen.
Mit dem Fall statuiert das Land der aufgehenden Sonne ein Exempel: niemand soll auf Sonderrechte oder falschverstandene Toleranz hoffen dürfen. Immerhin gibt es in Kawagoe bereits seit 2010 eine Moschee, die legal errichtet wurde und von Zuwanderern aus Pakistan, Bangladesch und Indonesien genutzt wird. Dabei soll es auch bleiben. (mü)
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