Grausiger Offenbarungseid: Jeden Tag zwei Gruppenvergewaltigungen

Grausiger Offenbarungseid: Jeden Tag zwei Gruppenvergewaltigungen
Foto: Symbolbild

Berlin. Öffentlichkeit und Medien haben sich stillschweigend damit abgefunden, daß in Deutschland längst Krieg herrscht – denn Massenvergewaltigungen kommen normalerweise nur im Krieg vor. Gezwungenermaßen mußte die Bundesregierung dem widersprechen: Gruppenvergewaltigungen gehören auch in Deutschland zum Alltag. Die AfD erfragte aktuelle Zahlen. Die Bundesregierung verwies auf eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik, wonach im vergangenen Jahr unfaßbare 751 Fälle registriert wurden – statistisch jeden Tag mehr als zwei.

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Am stärksten betroffen war Nordrhein-Westfalen mit 161 Delikten. Es folgten Berlin mit 118 Fällen, Niedersachsen mit 113 und Bayern mit 91. Insgesamt wurden 772 Menschen Opfer dieser Straftaten, darunter 693 Frauen.

Aus der Statistik geht hervor, daß 53 Prozent der insgesamt 1.083 Tatverdächtigen keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Das entspricht 574 Personen. Unter ihnen befanden sich 110 Syrer, 64 Afghanen, 46 Iraker und 44 Türken; die übrigen stammten aus weiteren Staaten. Daneben wurden 509 „deutsche“ Tatverdächtige erfaßt. Inwieweit diese einen Migrationshintergrund haben und womöglich eingebürgert sind, wurde statistisch nicht gesondert ausgewiesen. Rund 80 Prozent der Opfer waren deutsche Staatsbürger.

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Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner sieht angesichts der Zahlen erhebliche Defizite. „Obwohl das Thema seit Jahren auf der politischen Agenda steht, fehlt es ganz offensichtlich an wirksamen politischen und juristischen Maßnahmen, um diese Verbrechen zu verhindern“, erklärte er.

Laut der Kriminalstatistik waren in 72 Prozent der aufgeklärten Fälle die Tatverdächtigen bereits polizeibekannt. Für Brandner ist dies ein Hinweis auf eklatante Mängel. Er fordert schnellere Verfahren, härtere Strafen und bei ausländischen Tätern „die konsequente Aufenthaltsbeendigung“. Nur so könnten Frauen wirksam vor solchen Straftaten geschützt werden. (rk)

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