Erst diskriminieren, dann mauern: Innenministerium schweigt zu AfD-Prüfverfahren

Erst diskriminieren, dann mauern: Innenministerium schweigt zu AfD-Prüfverfahren
Foto: Symbolbild

Hannover. Der Skandal um die Wahlausschlüsse von AfD-Kandidaten in Niedersachsen zieht immer größere Kreise. Das niedersächsische Innenministerium weigert sich nun, Auskunft darüber zu geben, in wie vielen Fällen es den Ausschluß von AfD-Kandidaten bei den Kommunalwahlen am 13. September empfohlen hat. Nach Angaben von SPD-Innenministerin Daniela Behrens sind sämtliche Daten zu den Prüfverfahren nach Abschluß der Entscheidungen gelöscht worden.

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Grundlage der Überprüfungen ist eine erst wenige Monate vor der Wahl von der rot-grünen Landtagsmehrheit beschlossene Änderung des Kommunalwahlgesetzes, die auf einen „Verfassungstreue-Check“ hinausläuft. Seitdem können Wahlausschüsse bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Landrats- und Bürgermeisterbewerbern Stellungnahmen der Kommunalaufsicht anfordern. Dabei dürfen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes berücksichtigt werden.

Nach früheren Angaben des Ministeriums wurden insgesamt 18 Prüfverfahren eingeleitet, davon 17 gegen AfD-Bewerber. Neun Verfahren bearbeiteten kommunale Behörden, acht lagen unmittelbar beim Innenministerium. Diese acht Fälle betrafen ausschließlich Kandidaten der AfD.

Auf die Frage, in wie vielen Verfahren die Kommunalaufsicht eine Nichtzulassung empfohlen habe, verweigerte das Ministerium zunächst nähere Angaben. Später erklärte es, die entsprechenden Informationen seien aufgrund der gesetzlichen Löschpflicht nicht mehr vorhanden.

Bekannt ist, daß bislang vier AfD-Kandidaten von Direktwahlen ausgeschlossen wurden. Im Fall des Bundestagsabgeordneten Martin Sichert stützte sich der Wahlausschuß im Landkreis Friesland auf eine Empfehlung des Innenministeriums, die von seiner Zulassung abriet.

Nicht alle Wahlausschüsse folgten allerdings den Stellungnahmen aus Hannover. So ließ der Wahlausschuß der Landeshauptstadt Jessica Schülke als Oberbürgermeisterkandidatin zu, obwohl das Innenministerium ihre Ablehnung empfohlen hatte. Zur Begründung verwies die Behörde auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete der AfD.

Da diese Argumentation grundsätzlich auf zahlreiche AfD-Politiker angewendet werden könnte, bleibt die Frage offen, ob das Innenministerium auch in den übrigen von ihm bearbeiteten Verfahren einen Wahlausschluß empfohlen hat. Auch dazu macht das Ministerium allerdings keine Angaben. Transparenz geht anders. (rk)

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