Editorial 5/2026
Sehr geehrte Leser,
das alltägliche Leben wird immer teurer. Im Strudel aus steigenden Mieten, Lebensmittelpreisen und explodierenden Treibstoffkosten fragen sich viele Bürger, wie sie das mit ihrem monatlichen Einkommen künftig noch bewältigen sollen. Also ist Sparen angesagt. Eine sinnvolle Methode, um die monatlichen Ausgaben zu senken, ist es, laufende Verträge zu kündigen, die man ohnehin nicht oder nur in Ausnahmefällen nutzt. Das nie besuchte Fitneßstudio oder das Abo des fünften Streaminganbieters sind klassische Beispiele dafür.
Es gibt allerdings ein monatliches „Abo", das man zumindest bisher nicht kündigen kann – auch wenn man gar keinen Gebrauch davon macht. Die Rede ist vom sogenannten Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Immerhin 18,36 Euro erwarten diese jeden Monat, ohne daß man jemals einen Vertrag unterschrieben oder irgendeine Leistung in Auftrag gegeben hätte. Auf den Bereich der Druckmedien angewendet, wäre das in etwa so, als würde ein Lieferant täglich einen Stapel Zeitungen vor der Haustür abladen und zornig erwarten, daß man diese umgehend bezahlt. Kommt ein Bürger dieser Forderung nicht nach, sind Mahnbescheide, Pfändungen, mitunter sogar Haftstrafen die Folge.
Diese mediale Zwangsernährung wollen sich aber immer weniger Deutsche gefallen lassen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg klagen derzeit sieben Privatpersonen gegen den Rundfunkbeitrag. Es geht ihnen jedoch nicht nur um finanzielle Entlastung. Die Kläger wollen bestenfalls richterlich verbrieft bekommen, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) eine „verzerrte" Berichterstattung und einen „Einheitsbrei" zugunsten linkslastiger Meinungen abliefert. Die Aufsichtsgremien, die eigentlich die Qualitätskontrolle übernehmen müßten, seien zu staatsnah, um eine wirklich kritische Berichterstattung zu gewährleisten.
Die Hürden für einen Erfolg des Klagewegs sind allerdings außerordentlich hoch. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2025 geurteilt, daß der Rundfunkbeitrag erst dann verfassungswidrig sei, wenn „das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt". Den Nachweis der Verfehlungen des ÖRR in der geforderten Gesamtheit zu führen, dürfte nach aktuellem Stand außerordentlich schwierig werden. Auch der Vorsitzende Richter Martin Morlock machte den Klägern wenig Hoffnung. „Der Rundfunk kann es nie jedem recht machen", tröstete er. Das mag stimmen, nur ist es eben ein Unterschied, ob man frei wählen kann, für welches Unterhaltungs- und Informationsangebot man bezahlt oder ob dieses einem kostenpflichtig vom Staat verordnet wird.
Der ÖRR hätte es selbst in der Hand, seine Akzeptanz in der Bevölkerung wieder zu steigern, und das sogar mit vergleichsweise kleinen Stellschrauben. Ein paar ausgewählte Informationsformate, die nicht wie die PR-Abteilungen der Bundesregierung oder linker NGOs klingen, und eine Reduzierung des milliardenschweren Etats wären ein guter Anfang. Doch dafür müßten die Verantwortlichen in den Redaktionsstuben und Aufsichtsgremien von ihrer Anspruchshaltung abrücken, die Gralshüter des einzig wahren Journalismus zu sein und dafür bis ans Lebensende königlich entlohnt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Karsten, Chefredakteur
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