Editorial 1/2026
Sehr geehrte Leser,
woran erkennt man einen Polizeistaat? Viele Menschen haben hier das Bild einer entlegenen Bananenrepublik vor Augen, deren Führung autokratisch und brutal, rückständig und inkompetent ist und an diesen Schwächen eher früh als spät zugrunde geht. Die Horrorvorstellung war stets der Polizeistaat der Zukunft, der nicht minder autoritär auftritt, aber zugleich technisch ausgefeilter ist und Widerständler auch in den letzten Ecken aufspüren, durchleuchten und neutralisieren kann. Bis vor kurzem war das der Stoff von Science-fiction-Romanen und Dystopien wie Orwells 1984. Inzwischen nähert sich die Realität aber auch hierzulande solchen düsteren Szenarien an. Ein Beispiel hierfür ist die kürzlich in Berlin verabschiedete Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG).
Die Gesetzesverschärfung legalisiert den heimlichen Einbruch staatlicher Sicherheitsorgane in Privatwohnungen, um dort Spionagesoftware auf elektronischen Geräten zu installieren, sofern dies per Fernzugriff nicht möglich ist. Die speziellen Staatstrojaner ermöglichen es den Behörden anschließend, die Kommunikation der Betroffenen umfassend zu überwachen. Das Gesetz erlaubt es Beamten zudem, private Räumlichkeiten mit sogenannten Bodycams zu filmen. Begründet wird das vom Gesetzgeber mit der Notwendigkeit zur Eigensicherung für Polizeibeamte. Die so gewonnenen persönlichen Daten dürfen künftig auch dazu verwendet werden, Behördendatenbanken zur Gesichtserkennung und zum Training Künstlicher Intelligenz zu füttern. Mußte die Stasi in Ost-Berlin früher noch aufwendig Wanzen in die Wohnungen von Dissidenten einbauen, reicht im vereinigten Berlin heute ein einfacher USB-Stick für die Komplett-Überwachung.
Doch nicht nur die heimischen vier Wände dürfen künftig mit erweiterten Befugnissen durchleuchtet werden. Das Polizeigesetz enthält auch Möglichkeiten zur flächendeckenden Kennzeichenerfassung im Straßenverkehr sowie eine Funkzellenabfrage, mit der alle Bewegungen der Bürger im öffentlichen Raum erfaßt werden können. Der Staatsapparat verliert zunehmend die ihm zugedachte Rolle als Diener des Volkes und findet seine neuen Kernkompetenzen im Überwachen und Strafen.
Begründet wird der Abbau bürgerlicher Freiheitsrechte mit einem besseren Schutz vor Gewalttaten. Dabei könnte man den überwiegenden Teil der Alltagskriminalität bereits mit bisher gültigen Gesetzen verfolgen. Diese werden aber ausgerechnet in Berlin besonders lasch ausgelegt. Endgültig schizophren wirkt das Überwachungsgesetz vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, daß Unterkünfte von abgelehnten Asylbewerbern nur mit richterlichem Beschluß betreten werden dürfen. Kritische Bürger werden in der Hauptstadt hingegen zum Freiwild erklärt. Vor diesem Hintergrund ist es besonders bedenklich, daß auch die Berliner AfD für die Verabschiedung der ASOG-Novelle gestimmt hat. Möglicherweise haben sich die Abgeordneten von der Aussicht auf einen starken Rechtsstaat leiten lassen? Dann verkennen sie, daß ein Regierungsapparat, der bereit ist, die Grundrechte seiner Bürger derart zu beschneiden, seine neuen Machtmittel auch gegen die Opposition ins Feld führen wird. Jene, die sich heute noch mit guten Absichten den mächtigen Ordnungsstaat wünschen, werden schnell zu den gläsernen Staatsfeinden von morgen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Karsten, Chefredakteur
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