Brisanter Corona-Prozeß: Gates, Bourla und Rutte vor Gericht

Brisanter Corona-Prozeß: Gates, Bourla und Rutte vor Gericht
Foto: Symbolbild

Leeuwarden. Bedeutsam für die Corona-Aufarbeitung ist ein Prozeß am Bezirksgericht Nordniederlande in Leeuwarden. Dort fordern niederländische Kläger Schadenersatz wegen angeblicher Täuschung über die Corona-Impfstoffe. Das Verfahren gegen 17 prominente Beklagte wird in diesen Tagen fortgesetzt.

 

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Auf der Anklagebank finden sich unter anderem Microsoft-Milliardär Bill Gates, Pfizer-Chef Albert Bourla, NATO-Generalsekretär Mark Rutte und der niederländische Staat. Die Kläger verlangen Schadenersatz für gesundheitliche Schäden, die sie nach eigenen Angaben infolge der Corona-Impfungen erlitten haben.

 

Sieben Niederländer hatten die Klage 2023 eingereicht. Zwei von ihnen sind nach Angaben ihrer Vertreter inzwischen verstorben. Die verbliebenen Kläger setzen das Verfahren fort. Ihr Anwalt Peter Stassen wirft den Beklagten vor, durch öffentliche Aussagen, politische Entscheidungen und die Unterstützung der Impfkampagnen eine irreführende Darstellung der Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe verbreitet zu haben.

 

Die Klagen gehen weit über die Geltendmachung individueller Impfschäden hinaus. Die Kläger bestreiten auch grundlegende Darstellungen zur Corona-„Pandemie“ und behaupten, die Bevölkerung sei über die Gefährlichkeit des Virus sowie die Notwendigkeit der Impfungen getäuscht worden. Ob diese Behauptungen zutreffen und ob daraus rechtliche Ansprüche entstehen, ist Gegenstand des Verfahrens.

 

Neben Gates und Bourla richtet sich die Klage gegen weitere Verantwortliche aus Politik und Medizin. Dazu gehören der frühere niederländische Gesundheitsminister Hugo de Jonge, sein Amtsnachfolger Ernst Kuipers, der ehemalige Leiter des staatlichen Zentrums für Infektionskrankheiten, Jaap van Dissel, sowie die Virologin Marion Koopmans und der Intensivmediziner Diederik Gommers. Rutte war während eines Großteils der „Pandemie“ niederländischer Regierungschef.

 

Gates hatte bereits versucht, das Verfahren wegen fehlender internationaler Zuständigkeit des niederländischen Gerichts abzuwehren. Seine Anwälte argumentierten unter anderem, daß er nicht in den Niederlanden lebe. Das Gericht wies diesen Einwand am 16. Oktober 2024 zurück. Es begründete seine Zuständigkeit mit dem engen Zusammenhang zwischen den gegen Gates und die übrigen Beklagten erhobenen Vorwürfen. Zudem wurden ihm Verfahrenskosten von 1.406 Euro auferlegt.

 

Zur Unterstützung ihrer Argumentation berufen sich die Kläger unter anderem auf Stellungnahmen des ehemaligen Pfizer-Mitarbeiters Michael Yeadon, der Pharmaindustrie-Kritikerin Sasha Latypova, der Finanzanalystin Catherine Austin Fitts und Joseph Sansone. Die vorgelegten Unterlagen sollen Fragen zur Impfstoffentwicklung, zur Kommunikation der Behörden und zur Verantwortung der beteiligten Akteure beleuchten.

 

Das öffentliche Interesse an dem Prozeß ist immens. Das Gericht sah sich deshalb veranlaßt, zusätzliche Räumlichkeiten mit Videoübertragung zur Verfügung zu stellen. (mü)

 

 Bild: Pixabay/Gemeinfrei

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