Berliner Terroranschlag macht´s möglich: Union diskutiert über Entzug der Staatsbürgerschaft
Berlin. Nach dem Islamisten-Anschlag auf den Berliner Christopher-Street-Day ist unvermittelt eine Diskussion über den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für islamistische Gefährder mit doppelter Staatsangehörigkeit entbrannt. Bisher waren solche Überlegungen ein handfestes Tabu: sie wurden regelmäßig als Ausweis einer „rechtsextremistischen“ Gesinnung herangezogen, wenn etwa die AfD oder die Identitären den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ins Gespräch brachten.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Nun sprach sich aber kein geringerer als CSU-Chef Markus Söder dafür aus, Doppelstaatlern, die als „Gefährder“ eingestuft sind, den deutschen Paß zu entziehen. „Für mich ist eindeutig: Jemand, der Gefährder ist, kann nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben.“ Auch Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte an, entsprechende Möglichkeiten „prüfen“ zu lassen. Und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze erklärte: „In Deutschland geboren, deutscher Paß (…) Ich möchte solche Menschen nicht hier leben haben.“
Solche Forderungen knüpfen zwar an vereinzelte frühere Forderungen der Union an. Nach dem Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 verlangte etwa die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit für Doppelstaatler, die das Existenzrecht Israels bestreiten, zu dessen Beseitigung aufrufen oder wegen antisemitischer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden. Im Bundestagswahlkampf 2025 erklärte die CDU zudem: „Friedrich Merz und die CDU fordern: begeht ein Doppelstaatler schwere Straftaten, dann sollte dieser Person der deutsche Paß entzogen werden. So kann sichergestellt werden, daß unser Land sicherer ist.“
Allerdings drang die Union gegen den konzentrischen Widerstand des links-grünen Lagers nie mit solchen Forderungen durch.
Unversehens ist plötzlich auch der „ethnische Volksbegriff“ wieder im Gespräch, der ebenfalls als wichtiger Beleg dafür gilt, daß die AfD „rechtsextrem“ ist; schon der NPD war 2017 in ihrem zweiten Verbotsverfahren der „ethnische Volksbegriff“ zum Verhängnis geworden. Kritiker verweisen nämlich darauf, daß sich die Forderung nach Entzug des deutschen Passes ausschließlich gegen deutsche Staatsbürger mit einer weiteren Staatsangehörigkeit richtet und damit zwischen verschiedenen Gruppen deutscher Staatsangehöriger unterschieden wird – klarer Fall von Diskriminierung.
Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau griff diese Debatte auf der Plattform X auf. Er schrieb: „Man muß es endlich mal einigermaßen deutlich sagen: der ethnisch-kulturelle Volksbegriff war der Volksbegriff der Väter und Mütter des Grundgesetzes!“ Weiter führte er aus, die Verfasser des Grundgesetzes seien davon ausgegangen, „daß das deutsche Volk als Kultur-, Schicksals- und v.a. Abstammungsgemeinschaft seinsmäßig (und nicht nur als rein rechtliche Konstruktion!) existiert“ und der Staat den Fortbestand dieser Gemeinschaft sichern solle, so Vosgerau. (rk)
Bildquelle: Bild von Tom auf Pixabay/gemeinfrei
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
Kommentare 0
Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten!