Auf Biegen und Brechen: Anwälte wollen AfD-Verbotsverfahren
Berlin. Sie können es nicht lassen: mehr als 1000 Juristen wollen ein AfD-Verbotsverfahren übers Knie brechen und haben sich für die rasche Einleitung des Verfahrens ausgesprochen. Zu den Unterzeichnern eines offenen Briefes gehören Anwälte, Richter, Staatsanwälte und Hochschullehrer. Die zunächst vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) veröffentlichte Liste mit 525 Namen ist inzwischen auf 1.052 Unterstützer angewachsen.
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Zu den bekanntesten Unterzeichnern gehören der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, die ehemalige Grünen-Abgeordnete Canan Bayram sowie der Würzburger Medienanwalt Chan-jo Jun. Wanderwitz hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Verbotsantrag gegen die AfD angestoßen, fand dafür jedoch keine Mehrheit im Bundestag.
In ihrem Schreiben fordern die Unterzeichner Bundesregierung und Bundestag auf, „unverzüglich“ einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Grundlage ihrer Forderung ist ein im Juni veröffentlichtes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Nach Angaben der Organisation wurden dafür 2,9 Millionen Beiträge in sozialen Netzwerken, 77.000 Parlamentsdokumente und 55.000 Pressemitteilungen ausgewertet. Acht Experten arbeiteten 13 Monate an der Untersuchung.
Das Gutachten kommt zu dem überraschenden Ergebnis, die AfD verstoße mit ihrem politischen Konzept gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Die Autoren halten ein Parteiverbot für „wahrscheinlich erfolgreich“ und suggerieren, die Beweislage sei „erdrückend“. Zudem warnen sie vor einer möglichen Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt und fordern ein Verfahren, „bevor es zu spät ist“.
Veröffentlicht wurde der Aufruf vom RAV, der sich selbst als „politische Anwaltsorganisation“ bezeichnet. Nach Angaben des Vereins arbeitet er regelmäßig mit Organisationen wie Pro Asyl, der Humanistischen Union, dem Chaos Computer Club und der Heinrich-Böll-Stiftung zusammen.
Über einen Verbotsantrag können freilich ausschließlich Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung entscheiden. (rk)
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