Auf Biegen und Brechen: Anwälte wollen AfD-Verbotsverfahren
Berlin. Sie können es nicht lassen: mehr als 1000 Juristen wollen ein AfD-Verbotsverfahren übers Knie brechen und haben sich für die rasche Einleitung des Verfahrens ausgesprochen. Zu den Unterzeichnern eines offenen Briefes gehören Anwälte, Richter, Staatsanwälte und Hochschullehrer. Die zunächst vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) veröffentlichte Liste mit 525 Namen ist inzwischen auf 1.052 Unterstützer angewachsen.
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Zu den bekanntesten Unterzeichnern gehören der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, die ehemalige Grünen-Abgeordnete Canan Bayram sowie der Würzburger Medienanwalt Chan-jo Jun. Wanderwitz hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Verbotsantrag gegen die AfD angestoßen, fand dafür jedoch keine Mehrheit im Bundestag.
In ihrem Schreiben fordern die Unterzeichner Bundesregierung und Bundestag auf, „unverzüglich“ einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Grundlage ihrer Forderung ist ein im Juni veröffentlichtes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Nach Angaben der Organisation wurden dafür 2,9 Millionen Beiträge in sozialen Netzwerken, 77.000 Parlamentsdokumente und 55.000 Pressemitteilungen ausgewertet. Acht Experten arbeiteten 13 Monate an der Untersuchung.
Das Gutachten kommt zu dem überraschenden Ergebnis, die AfD verstoße mit ihrem politischen Konzept gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Die Autoren halten ein Parteiverbot für „wahrscheinlich erfolgreich“ und suggerieren, die Beweislage sei „erdrückend“. Zudem warnen sie vor einer möglichen Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt und fordern ein Verfahren, „bevor es zu spät ist“.
Veröffentlicht wurde der Aufruf vom RAV, der sich selbst als „politische Anwaltsorganisation“ bezeichnet. Nach Angaben des Vereins arbeitet er regelmäßig mit Organisationen wie Pro Asyl, der Humanistischen Union, dem Chaos Computer Club und der Heinrich-Böll-Stiftung zusammen.
Über einen Verbotsantrag können freilich ausschließlich Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung entscheiden. (rk)
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Kommentare 2
In einer Demokratie haben selbstverständlich auch Richter,Staatsanwälte,Hochschullehrer und Anwälte, die alle mit staatlichen Zuschüssen und Bafög, ihre Diplome erhalten haben,das Grundrecht,einen solchen Antrag an die Bundesregierung zu stellen.Das Ganze nennt sich dann Demokratie.So weit so gut. Haben diese Personenkreise allerdings ihre Ausbildung dafür genützt,die miserablen Zustände in diesem Land einzudämmen?Wo sind die Richter, die Staatsanwälte, die an Gesetzen vorbei und von Weisung von Oben dafür gesorgt haben,dass bestehende Rechte und Gesetze widerrechtlich ausgehebelt worden sind. Vor dem Grundgesetz sind bekanntlich alle Menschen gleich. Manche sind jedoch gleicher, das gilt in vielen Sparten wie Industrie,Politik und Wissenschaft. Wer als Richter,als Staatsanwalt,als normaler Anwalt jedoch dafür sorgt,dass es gewaltige Unterschiede in der Rechtsprechung gibt,hat die Glaubwürdigkeit den Bürgerinnen und Bürger gegenüber total verspielt. Wer Urteile in Deutschland erlaubt,die völlig daneben liegen und nur der Volksverdummung dienen,hat unsere Judikative in Verruf gebracht. Kein Mensch kann so viele Urteile nachvollziehen,in denen Gangster,Asylanten,Mörder und Totschläger,Vergewaltiger,Sozialbetrüger und Steuerbetrüger mit Samthandschuhen von der Justiz angefasst werden. Die Gewaltenteilung in Deutschland ist ein sehr hohes Gut,wird aber von der etablierten Politik immer mehr ausgehebelt,da sie weisungsbefugt gegenüber Staatsanwälten und Richtern ist. Das darf nicht vergessen werden. Wer jedoch einen Eid auf unsere Verfassung geleistet hat, muss absolut rechtskonform in seinem Beruf agieren.so sieht es unser Grundgesetz vor. Der Vorschlag an die Regierung und an den Bundestag sind zwar rechtlich zulässig,jedoch werden sie den Aufstieg der AFD in Deutschland nicht mehr verhindertt. Die etablierte Politik" Habe fertig"!!
genau die klientell die vom staat gut verhalten wird....