Berliner Rotfront forciert den Bevölkerungsaustausch: Jeder soll wählen dürfen
Berlin. Die sich abzeichnende Berliner Linksregierung will ernstmachen mit dem Bevölkerungsaustausch: ihren Vorstellungen zufole soll künftig jeder wählen und für politische Ämter kandidieren dürfen, der fünf Jahre in Deutschland lebt – unabhängig vom Paß. In ihrem Sondierungspapier kündigen Linke, Grüne und SPD an, sich „nachdrücklich“ für das aktive und passive Wahlrecht für „alle Menschen“ einzusetzen. „Teilhabe darf in Berlin niemals eine Frage des Passes sein“, wird gefordert. Außerdem bekennen sich die drei Parteien zu einer „solidarischen Migrationsgesellschaft“.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Die Initiative dürfte allerdings grundgesetzwidrig sein. Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Würzburg, sagte dem „Münchner Merkur“: „Ich halte solche Pläne für verfassungswidrig.“ Artikel 28 des Grundgesetzes enthalte eine „ganz klare Regelung“: ein kommunales Ausländerwahlrecht sei „nur für EU-Staatsangehörige möglich“. Diese Einschränkung geht auf eine Verfassungsänderung von 1990 zurück. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht entsprechende Pläne für Hamburg und Schleswig-Holstein verworfen.
Auch Josef Franz Lindner, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg, sieht einen Verstoß gegen das Grundgesetz. „Ein Wahlrecht auf Landesebene für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist verfassungswidrig. Es verstößt gegen das Grundgesetz“, erklärte er. Für Nicht-EU-Ausländer lasse die Verfassung (korrekt: das Grundgesetz) keine Erweiterung zu.
Schwarz begründet die geltende Ordnung mit dem Staatsangehörigkeitsrecht: „Wenn man sagt, alle Staatsgewalt geht vom Volk aus, dann ist Volk die Summe der Staatsangehörigen und nicht die Summe der Bevölkerung.“ Dahinter stehe der „Loyalitätsgedanke“.
Berlin könnte das Wahlrecht dennoch per Landesgesetz ändern. Dann droht eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht – angestrengt etwa von der Unionsfraktion, einer Landesregierung oder der Bundesregierung. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
Kommentare 0
Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten!