Strafbefehl gegen Diether Dehm: 9.000 Euro wegen Höcke-Parole

Strafbefehl gegen Diether Dehm: 9.000 Euro wegen Höcke-Parole
Foto: Symbolbild

Berlin. Das Amtsgericht Tiergarten hat gegen den früheren Linken-Bundestagsabgeordneten Diether Dehm einen Strafbefehl über 9.000 Euro erlassen. Anlaß ist ein gemeinsames Interview mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke im Oktober 2025. Darin wiederholte Dehm die Parole „Alles für D...“, die bei deutschen Gerichten als „SA-Parole“ gilt. Der Vorwurf lautet demnach auf „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.

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Das Gespräch mit einem lokalen Fernsehsender aus Erfurt drehte sich seinerzeit unter anderem um Höckes frühere Verurteilung. Dieser hatte die inkriminierte Wortfolge im Landtagswahlkampf 2021 in Sachsen-Anhalt benutzt. Dehm stellte sich demonstrativ hinter den AfD-Spitzenmann und wiederholte den Spruch. Möglichen Nachstellungen durch die Justiz gegenüber gab er sich kämpferisch: „Sollen die mal kommen“.

Sie kamen. Das Gericht setzte 60 Tagessätze zu je 150 Euro fest. Dehm legte Einspruch ein; rechtskräftig ist die Entscheidung damit noch nicht. 

Politisch engagierte sich Dehm zuletzt für eine Annäherung von AfD und BSW in Sachsen-Anhalt. Der langjährige Wagenknecht-Vertraute war nach Konflikten mit Teilen der Parteigründer nicht ins BSW aufgenommen worden. Bei einem Abendessen in Magdeburg trat er kürzlich als Ehrengast auf und warb für die Zusammenarbeit. Es solle ein „Friedenspakt, wie mein guter Bekannter Björn Höcke empfiehlt“, geschlossen werden.

Dehm hat in seinem politischen Werdegang Lernfähigkeit bewiesen: 2017 zeigte er Höcke noch wegen des Verdachts der Volksverhetzung an. Höcke hatte das Berliner Holocaust-Mahnmal als „Denkmal der Schande“ bezeichnet und eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ verlangt. (rk)

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