Berliner Quoten-Praxis gekippt: Ausländer-Privilegierung ist verfassungswidrig

Berliner Quoten-Praxis gekippt: Ausländer-Privilegierung ist verfassungswidrig
Foto: Symbolbild

Berlin. Die systematische Bevorzugung von Bewerbern mit Migrationshintergrund im Berliner Justizdienst war verfassungswidrig – und hätte nie Gesetz werden dürfen. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) stoppte nun das Verfahren, bei dem die Generalstaatsanwaltschaft Bewerber ohne Migrationshintergrund systematisch benachteiligte.

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„Gerade weil ich selbst eine Migrationsgeschichte habe, weiß ich, wie wichtig Zugehörigkeit und faire Chancen sind“, sagte Badenberg, die als Kind aus dem Iran nach Deutschland kam. „Berlin muß die besten Köpfe gewinnen. Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle.“

Das 2021 von Rot-Rot-Grün beschlossene „Partizipationsgesetz“ schrieb vor, daß 40 Prozent der zu Bewerbungsgesprächen Eingeladenen einen Migrationshintergrund haben müssen. Bei der Staatsanwaltschaft führte das zu absurden Konsequenzen: Bewerber mit guten Noten, aber ohne Migrationshintergrund wurden von der Einladungsliste gestrichen. Stattdessen kamen schlechter qualifizierte Bewerber mit Migrationshintergrund zum Zug – um die Quote zu erfüllen.

Die Justizverwaltung sortierte die Kandidaten in zwei Listen: mit und ohne Migrationshintergrund. Von jeder Liste wurden die Besten eingeladen – unabhängig von der Gesamtqualifikation. So konnten Bewerber mit Migrationshintergrund in der Gesamtrangliste schlechter plazierte Konkurrenten ohne Migrationshintergrund überholen.

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Als das Vorgehen im Herbst 2025 bekannt wurde, ließ Badenberg alles prüfen. Ein internes Gutachten und eine externe Expertise kamen zum selben Ergebnis: die Quotenregelung verstößt gegen das Grundgesetz – gegen die Bestenauslese und das Benachteiligungsverbot.

„Für staatliches Handeln gilt ein klarer Maßstab: das Grundgesetz ist mein Kompaß“, betont Badenberg. „Der Zugang zu öffentlichen Ämtern muß nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen.“

Generalstaatsanwältin Margarete Koppers, die mehrfach für die alte Regelung intervenierte, konnte sich nicht durchsetzen. Badenberg will nun mit der SPD über eine verfassungskonforme Lösung verhandeln. Das Gesetz selbst bleibt vorerst in Kraft, wird aber grundgesetzkonform angewendet: ohne Quote, ohne Bevorzugung. (rk)

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Kommentare 1

alfred original

„Der Zugang zu öffentlichen Ämtern muß nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen.“ Wenn das so wäre, dürften die meisten nicht im Bundestag sitzen. Eignung, Befähigung und Leistung findet man im Bundestag nur bei sehr, sehr wenigen Abgeordneten !

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