Behördendokumente bestätigen: Der PCR-Test war nicht aussagekräftig

Behördendokumente bestätigen: Der PCR-Test war nicht aussagekräftig
Foto: Symbolbild

Berlin. Fünf Jahre nach der Corona-Pandemie bestätigt sich eine weitere „Verschwörungstheorie“. Aus den Akten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich der Öffentlichkeit vorgelegt hat, geht hervor, daß auch der PCR-Test, der während der „Pandemie“ mitunter als „Goldstandard“ der Corona-Bekämpfung bezeichnet wurde, ein rein willkürliches Instrument der Behörden war.

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Ausweislich der BfArM-Dokumente hielt das Amt bereits im Februar 2021 fest, daß kein internationaler Standard zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität für SARS-CoV-2-RNA verfügbar sei. Auch die Vergleichbarkeit der Ct-Werte sei zwischen verschiedenen Testverfahren eingeschränkt. Am 19. November 2021, als das Bundesverfassungsgericht die sogenannte „Bundesnotbremse“ billigte, vermerkte eine Mitarbeiterin intern, es lägen keine belastbaren Daten zur Qualität der PCR-Testergebnisse vor.

Damit stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage positive Testergebnisse politisch bewertet wurden. Die nationale Teststrategie des Bundesgesundheitsministeriums hatte selbst klargestellt: ein positives Laborergebnis sei noch keine Infektionsdiagnose; diese setze eine ärztliche Beurteilung voraus. Trotzdem bildete die Sieben-Tage-Inzidenz, die sich aus den gemeldeten Testergebnissen speiste, eine zentrale Entscheidungsgrundlage für Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen.

Corona-Dissidenten und Kritiker vom Fach hatten diese Praxis früh beanstandet. Ein positiver PCR-Befund belegt den Nachweis von Virusmaterial, sagt für sich genommen aber nicht zuverlässig aus, ob jemand erkrankt oder ansteckend ist. Auch die WHO betonte im Januar 2021, Testergebnisse müßten im Zusammenhang mit Anamnese und klinischer Beurteilung interpretiert werden.

Die freigegebenen Akten belegen nicht automatisch, daß PCR-Tests generell unbrauchbar waren. Sie rufen aber eine zentrale Frage in Erinnerung: weshalb wurden während der „Pandemie“ erhebliche Grundrechtseingriffe an Kennzahlen geknüpft, deren Aussagekraft und Vergleichbarkeit die Behörden selbst für begrenzt hielten? Eine politische Aufarbeitung müßte klären, wer diese Hinweise kannte, wie sie bewertet wurden und weshalb daraus keine Konsequenzen gezogen wurden. (rk)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei

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