Asoziale Gesundheitsreform: Mehr zahlen, weniger Leistung
Berlin. Beim Wort „Reformen“ sind die Deutschen seit Jahrzehnten daran gewohnt, daß dabei selten etwas Gutes herauskommt. Dennoch: eine derart unverhohlene Verhöhnung der einheimischen Bevölkerung wie die jüngst verabschiedete Neuordnung der Gesetzlichen Krankenversicherung leistete sich bisher noch kaum jemals eine „Reform“. Bundesgesundheitministerin Nina Warken (CDU) etikettierte sie – wie in solchen Fällen üblich – als „alternativlos“ und führte zur Begründung an, es gehe darum, die „Versichertenbeiträge stabil zu halten“. Tatsächlich bleibt der Beitragssatz von 14,6 Prozent zwar auch künftig unverändert, doch die Zusatzbeiträge, die allein die Arbeitnehmer zu tragen haben, gehen durch die Decke. Die Kassen dürfen diese künftig erhöhen, ohne ihre Mitglieder zu informieren. Viele Beschäftigte werden die höheren Abzüge erst auf der Gehaltsabrechnung bemerken.
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Die künftigen Mehrbelastungen für gesetzlich Versicherte sind vielfältig. Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente verdoppelt sich von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro – wer drei Präparate einer höheren Preisklasse benötigt, zahlt künftig 45 statt 30 Euro. Für Krankenhausaufenthalte steigt der tägliche Eigenanteil der ersten 28 Tage von 10 auf 15 Euro, bei längeren Klinikaufenthalten sind bis zu 420 Euro fällig. Auch Behandlungen wie Physiotherapie werden für die Patienten teurer.
Besonders Familien trifft eine neue Regelung besonders hart: sobald das jüngste Kind zwölf Jahre alt ist, entfällt die kostenlose Mitversicherung des nicht erwerbstätigen Ehepartners. Vielmehr wird dann ein Zuschlag von 2,5 Prozent fällig – etwa für betreuende Mütter im Minijob.
Dagegen sinkt die Kassenleistung für Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent – und das nur für die Minimalversorgung wie einfache Kronen oder Brücken. Die Zahl der Zahnlosen wird deshalb nach Einschätzung von Experten weiter steigen.
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Ein anderer Hammer: die telefonische Krankschreibung bei leichten Erkrankungen wird abgeschafft – Patienten müssen wieder in volle Praxen, wo aus einem Schnupfen schnell eine Bronchitis werden kann. Auch die Hautkrebsvorsorge gibt es künftig nicht mehr kostenlos, für alternative Behandlungen wie Homöopathie oder Cannabispräparate gibt es keinen Kassenzuschuß mehr.
Für planbare Operationen wie Hüft- oder Kniegelenke ist fortan eine ärztliche Zweitmeinung Pflicht – angesichts des grassierenden Fachärztemangels ist das keine geringe Hürde für Betroffene. Psychotherapeuten wiederum trifft der Wegfall der Honorargrenze von 114 Euro pro Sitzung sowie die Reduzierung der wöchentlich behandelbaren Patientenzahl auf 18. Der Psychotherapie-Verbund warnte vor dem Entzug der Existenzgrundlage für die Praxen. Das Gesetz sei ein „Todesstoß“, breche „fundamentale Gesellschaftsverträge“ und befeuere weitere Schließungen.
Und noch ein Knaller: ab 2028 ist die „Teilkrankschreibung“ möglich – Ärzte können Patienten dann nur zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeitsunfähig schreiben. Die Betroffenen müssen dann trotz Krankheit in Teilzeit arbeiten. Und wer neben der Erwerbstätigkeit eine Teilrente bezieht, erhält künftig kein Krankengeld mehr.
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Bei alledem ist die Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für Grundsicherungsempfänger von 250 Millionen auf eine Milliarde Euro pure Augenwischerei: der gesamte Bundeszuschuß für die Krankenkassen sinkt gerade einmal von 14,5 auf 13,15 Milliarden Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt nur um 300 Euro auf rund 6.100 Euro monatlich – für Besserverdiener ist das kein Thema. Zudem endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse künftig bei einem Jahresgehalt von 77.400 Euro.
Schon die Bestimmungen für sich, die die „Reform“ vorsieht, sind ein handfester Skandal. Völlig inakzeptabel werden sie aber vor dem Hintergrund von Milliardengeschenken, die dieselbe Regierung gleichzeitig an die Ukraine und an die Rüstungsindustrie verteilt – hier spielen Milliardenausgaben, die bei der Gesundheit angeblich dringend gedeckelt werden müssen, plötzlich keine Rolle mehr.
Zum Erfüllungsgehilfen dieser Politik machte sich übrigens einmal mehr das Bundesverfassungsgericht. Es wies einen Eilantrag der Fraktionen von Linken und Grünen gegen das Gesetz kommentarlos ab. Bei der Abstimmung am Freitag stimmte dann zusätzlich noch die AfD-Fraktion dagegen. (rk)
Bildquelle: Pixabay/gemeinfrei
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