Weil es an Briefumschlägen fehlt: Berlin kann Verurteilte nicht einsperren
Berlin. Die Hauptstadt Berlin ist am Ende. Verurteilte Straftäter bleiben dort auf freiem Fuß – weil es an den richtigen Briefumschlägen fehlt, mit denen die Ladungen zum Haftantritt verschickt werden. Verurteilte müssen deshalb nicht einpassieren, vorhandene Haftplätze bleiben unbesetzt. Justiz-Sprecher Alan Bauer bestätigte gegenüber der „Berliner Zeitung“ einen „kurzzeitigen Lieferengpaß“.
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Benötigt werden die gelben Umschläge für Klageschriften, Urteile, Pfändungen und Haftantrittsladungen. Ihre Verwendung ist für eine formelle und rechtssichere Zustellung vorgeschrieben. Der Zusteller muß eine zweiseitige Urkunde ausfüllen, die anschließend zur Akte genommen wird. Ohne diese Zustellung ist die Ladung nicht wirksam.
Auslöser für den Engpaß war eine Änderung der Zustellungsvordruckverordnung durch das Bundesjustizministerium im März 2025. Ein zusätzliches Ankreuzfeld machte neue Vordrucke erforderlich. Die bisherigen Umschläge durften noch bis zum 31. Juli 2026 verwendet werden, seit dem 1. August sind sie ungültig. Für die Umstellung standen damit rund 16 Monate zur Verfügung. Für die Berliner Behörden war das offenbar zu kurz.
Nach Angaben von Justizsprecher Bauer wurden die neuen Umschläge zwar rechtzeitig bestellt, die gelieferte Menge reichte jedoch nur für zwei Wochen. Die anschließende Beschaffung weiterer Kontingente verzögerte sich wegen Lieferproblemenn – die Behörden bestellten nämlich bundesweit gleichzeitig.
Wie viele Haftantritte betroffen sind, kann (oder will) die Generalstaatsanwaltschaft nicht sagen. Eine Statistik wurde wegen des als „zeitlich überschaubar“ bezeichneten Engpasses nicht geführt. (rk)
Bild: Pixabay/gemeinfrei
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