Wahlausschluß von AfD-Kandidaten - Verfassungsrechtler: „Das kennen wir aus Diktaturen“
Hannover. In Niedersachsen häufen sich Fälle, in denen AfD-Politikern die Kandidatur für öffentliche Ämter verwehrt wird. Zuletzt traf es den Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße, der in Wilhelmshaven als Oberbürgermeister kandidieren wollte, sowie Justin Vogel, Kreisvorsitzender der AfD Göttingen, der in Herzberg für das Bürgermeisteramt antrat. Beide wurden jetzt von den zuständigen Wahlausschüssen nicht zugelassen – Moriße erneut, nachdem zuvor bereits der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert in Friesland von der Landratswahl ausgeschlossen worden war.
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Der Oldenburger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler hält diese Praxis für rundweg verfassungswidrig. Er stellt klar: „Man kann in der Demokratie nicht Kandidaten von der Wahl ausschließen. Punkt. Das kennen wir aus Diktaturen, das kennen wir aus autoritären Staaten, aber das geht in der Demokratie nicht. In der Demokratie funktioniert das so: der Wähler wählt aus! Und der Wähler entscheidet, was er von bestimmten Kandidaten hält.“ Der Ausschluß allein aufgrund der Parteimitgliedschaft verletze fundamentale Prinzipien freier Wahlen und politischer Chancengleichheit.
Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde spricht von einem „skandalösen Akt politischer Willkür“ und einem „Parteiverbot durch die Hintertür“. Im Fall des Landtagsabgeordneten Moriße, der im Wahlkreis von Ministerpräsident Olaf Lies antreten wollte, werde versucht, „individuelle Anhaltspunkte gegen die Verfassungstreue vorzutäuschen“. Moriße stehe aber „fest auf dem Boden des Grundgesetzes“ und sei ein demokratisch gewählter Vertreter seiner Partei. Die Bürger hätten das Recht, selbst über ihre Stadtspitze zu entscheiden, nicht eine „ideologisch gesteuerte Bürokratie“ unter dem Deckmantel der Verfassungstreue-Prüfung.
Zum Fall Justin Vogel erklärt Schledde: „Hier wird nicht einmal mehr der Versuch unternommen, einen seriösen, nachvollziehbaren Grund vorzutäuschen. Hier wird eine Reihe an Belanglosigkeiten aufgebauscht.“ Wer als gewählter Kreisvorsitzender arbeite, Infostände betreue oder an Friedensdemos teilnehme, sei nicht verfassungsfeindlich – das sei „absurd“ und „lächerlich“. Es handle sich um einen direkten Angriff auf die Demokratie, den man nicht akzeptiere.
Boehme-Neßler warnt vor den langfristigen Folgen: die Taktik der selbsternannten „Demokraten“ könne kurzfristig Wahlen beeinflussen, gefährde aber das Vertrauen in demokratische Prozesse und provoziere letztlich gesellschaftliche Konflikte sowie politische Gewalt. Die AfD Niedersachsen kündigte unterdessen an, jede Nichtzulassung gerichtlich überprüfen zu lassen, und fordert die sofortige Zulassung aller ihrer rechtmäßig aufgestellten Kandidaten. (rk)
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