UN‑Bericht kritisiert den deutschen Verfassungsschutz: „Nicht mit internationalen Rechtsstandards vereinbar“

UN‑Bericht kritisiert den deutschen Verfassungsschutz: „Nicht mit internationalen Rechtsstandards vereinbar“
Foto: Symbolbild

New York. Wenn das keine Ohrfeige für bundesdeutsche Gesinnungswächter ist: die UNSonderberichterstatterin Irene Khan hat dem Menschenrechtsrat einen Bericht vorgelegt, der deutliche Kritik am Umgang deutscher Behörden mit der Meinungsfreiheit übt. Grundlage dafür ist Khans Deutschland-Besuch im Frühjahr 2026. Besonders das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) steht im Mittelpunkt ihrer Kritik.

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Khan bemängelt vor allem den schwammigen und beliebig auslegbaren Begriff „Extremismus“, den der VS als universale Totschlagvokabel nutzt. Es handle sich dabei jedoch um „keine rechtliche Definition, obwohl er die Grundlage für Einstufungen durch die Behörde bildet“. Dies habe „tiefgreifende Auswirkungen“ auf Betroffene. Die Behörde bezeichne häufig Äußerungen, die nicht strafbar sind, aber „den politischen Ansichten der Regierung widersprechen“ könnten, als „extremistisch“.

Als Beispiele nennt Khan die Bewertung politischer Parteien und unbequmer Medien in Deutschland. So wurde die AfD im Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem BfV im Februar 2026 jedoch vorläufig, diese Einstufung zu verwenden, da sie eine „unmittelbare und irreparable stigmatisierende Wirkung“ habe. Auch die Beobachtung des Magazins „Compact“ wird erwähnt, das von der früheren SPD-Innenministerin Nancy Faeser handstreichartig verboten worden war (sich vor Gericht aber freiklagen konnte).

Khan warnt, daß „vage, übermäßig breite oder undefinierte Konzepte“ die Meinungsfreiheit einschränken könnten. „Der Mangel an Klarheit oder die Mehrdeutigkeit schränkt die Meinungsfreiheit auf eine Weise ein, die mit internationalen Rechtsstandards nicht vereinbar ist.“ Sie empfiehlt der Bundesregierung, klare Leitlinien für die Geheimdienste zu entwickeln, damit die „gewaltfreie Äußerung politischer Ansichten nicht fälschlicherweise als extremistisch bewertet“ werde.

Bereits nach ihrem Deutschlandbesuch im Februar hatte Khan auf Schieflagen hingewiesen. Trotz verfassungsrechtlicher Garantien und unabhängiger Gerichte sei der öffentliche Debattenraum in der Bundesrepublik zunehmend von Polarisierung und staatlichen Eingriffen geprägt. Strafverfolgung, Verbote und Überwachung hätten eine übermäßig abschreckende Wirkung.

Tatsächlich belegt eine INSAUmfrage vom Juli erneut, daß sich mittlerweile 61 Prozent der Deutschen große Sorgen um die Meinungsfreiheit machen.

Khan ist seit 2020 UNSonderberichterstatterin. Zuvor leitete sie Amnesty International und arbeitete über zwei Jahrzehnte für das UNFlüchtlingshochkommissariat. (rk)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei 

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