Steiermark verschärft Auflagen für Asylbewerber: Geld nur für Integrationswillige
Graz. In der Steiermark ist die Grundversorgung für Asylanten künftig an schriftliche Verpflichtungen geknüpft: Antragsteller müssen eine überarbeitete „Integrationserklärung“ unterzeichnen und deren Inhalt anerkennen. Die neuen Bestimmungen gehen deutlich über die bisher bereits geltenden Regelungen hinaus.
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Das dreiteilige Dokument stellt nach Angaben des steirischen Soziallandesrats Hannes Amesbauer (FPÖ) klar, daß ein Antrag auf internationalen Schutz keinen dauerhaften Aufenthalt in Österreich begründet. Selbst ein positiver Asylbescheid vermittle lediglich einen befristeten Schutzstatus. Zugleich wird darauf hingewiesen, daß nach einer Ablehnung des Antrags oder dem Wegfall des Schutzgrundes eine freiwillige Rückkehr ins Herkunftsland sinnvoll sei. Andernfalls könne Österreich Rückführungsmaßnahmen ergreifen.
Nach den Worten Amesbauers sollen die neuen Verhaltensregeln „den Gästen“ von Anfang an verdeutlichen, daß das Gastgeberland seinen Schutz und die „millionenschwere Unterstützung mit klaren Erwartungshaltungen verknüpft“.
Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Antragsteller unter anderem zur Einhaltung der österreichischen Gesetze und erkennen „die in Österreich geltende christlich-abendländische Leitkultur ausdrücklich“ an. Darüber hinaus nennt das Papier Grundsätze, die als unverzichtbare Grundlage des Zusammenlebens und der westlichen Kultur gelten. Dazu zählen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Trennung von Staat und Religion, die Gleichwertigkeit von Frau und Mann, Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Ablehnung von religiösem und politischem Extremismus.
Ausdrücklich thematisiert die Erklärung auch „fundamentalistisch geprägte Symbole“ und Kleidervorschriften wie Burka und Niqab. Diese stehen nach Auffassung der Landesregierung im Widerspruch zu den gesellschaftlichen Normen der Steiermark und seien Ausdruck von Unterdrückung, patriarchaler Vorherrschaft und struktureller Ungleichbehandlung. (rk)
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