Selbstbestimmungsgesetz führt den Rechtsstaat ad absurdum: Häftlinge wechseln einfach das Geschlecht

Selbstbestimmungsgesetz führt den Rechtsstaat ad absurdum: Häftlinge wechseln einfach das Geschlecht
Foto: Symbolbild

Berlin. Seit der Einführung des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben sich in deutschen Justizvollzugsanstalten mindestens elf Häftlinge ihren Geschlechtseintrag ändern lassen oder in einen anderen Trakt verlegen lassen – darunter befindet sich auch ein wegen Vergewaltigung verurteilter männlicher Häftling. Eine bundesweite Abfrage zeigt, daß die Bundesländer mit dem Phänomen unterschiedlich umgehen: während einige Länder keine Statistiken führen, erlauben andere Verlegungen sogar ohne eine formale Änderung des Geschlechtseintrags.

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Das Saarland verlegte einen Insassen in einen separaten Trakt für Transpersonen, ohne daß es dort überhaupt eine offizielle Änderung des Geschlechtseintrags gegeben hätte. Nordrhein-Westfalen spricht von zwei „Einzelfällen“ – einer Verlegung vom Frauen- in den Männertrakt und umgekehrt. Brandenburg wiederum verlegte zwei Gefangene aus dem Frauen- in den Männervollzug, ebenfalls ohne daß der Geschlechtseintrag geändert worden wäre.

Kritiker des Gesetzes sehen sich nun bestätigt, denn genau davor hatten sie vor seinem Inkrafttreten gewarnt: Männer nutzen das Gesetz gezielt aus, um in einen Frauentrakt verlegt zu werden.

Auffällig ist, daß es sich bei den gemeldeten Fällen ausschließlich um Neuregelungen seit November 2024 handelt – bereits zuvor inhaftierte „Trans-Häftlinge“ sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Die Entwicklung zeigt auch, daß die Entwicklung noch voll im Gange ist – die praktischen Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes auf den Justizvollzug lassen sich noch längst nicht abschätzen. (rk)

Bildquelle: Pixabay

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