Widerstand gegen die EU: Polen und Slowakei gegen Anerkennung von Schwulen-Ehen

Widerstand gegen die EU: Polen und Slowakei gegen Anerkennung von Schwulen-Ehen
Foto: Symbolbild

Warschau/Preßburg/Luxemburg. Schwulenkult und immer mehr LGBT-Rechte sind keine Einbahnstraße. Das polnische Verfassungsgericht hat jetzt die Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen gestoppt. Die Richter erklärten eine entsprechende Verordnung von Innenminister Marcin Kierwiński für verfassungswidrig. Zur Begründung verwiesen sie auf die polnische Verfassung, die die Ehe ausdrücklich als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert.

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Damit stellt sich das Warschauer Höchstgericht gegen Brüssel und die Entwicklung in den westeuropäischen EU-Ländern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits im November entschieden, daß alle EU-Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat rechtsgültig geschlossen wurden. Die Luxemburger Richter begründeten dies mit der von der EU garantierten Freizügigkeit. EU-Bürger müßten ihr Familienleben auch nach einem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat fortsetzen können. Auslöser des Verfahrens war die Klage zweier Männer, die 2018 in Berlin geheiratet hatten.

Im März hatte das Oberste polnische Verwaltungsgericht diese Rechtsprechung übernommen und die Anerkennung solcher Ehen verlangt. Daraufhin ordnete Innenminister Kierwiński an, daß sämtliche Standesämter entsprechende Eintragungen vornehmen sollten. Die Regelung sollte eigentlich Ende August wirksam werden. Dagegen klagten Abgeordnete der rechtskonservativen Oppositionspartei PiS. Das Verfassungsgericht gab ihnen nun recht.

Ein ähnlicher Streit beschäftigt auch die Slowakei. Ministerpräsident Robert Fico bekräftigte nach Medienberichten die „klare Position“ seiner Regierung. Die slowakische Verfassung verstehe die Ehe ausschließlich als „einzigartigen Verband zwischen Mann und Frau“. Deshalb gelte: „Eine gleichgeschlechtliche Ehe kann im slowakischen Standesamt nicht registriert werden, selbst wenn sie in einem Land geschlossen wurde, in dem diese Art von Eheschließung zulässig ist.“ Nach Ficos Angaben besteht darüber Einigkeit mit Innenminister Matúš Šutaj Eštok.

Auslöser der slowakischen Debatte ist der Antrag eines hochrangigen slowakischen Diplomaten, der seinen ebenfalls als Diplomaten tätigen Partner 2020 in Österreich geheiratet hatte. Das Paar erzieht gemeinsam einen Sohn und beantragte die Anerkennung seiner Ehe in der Slowakei. Das zuständige Standesamt erließ bislang keinen Bescheid. Daraufhin schaltete sich der Generalstaatsanwalt ein und verlangte eine Entscheidung. Der Fall hat ebenso wie die Situation in Polen das Zeug zu einem neuen Konflikt zwischen der Brüsseler EU-Zentrale und Mitgliedsländern, die von den vielbemühten „europäischen Werten“ weniger begeistert sind. (mü)

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