Real-Satire aus der Bundesrepublik: Gesuchte Straftäter erhalten weiterhin Grundsicherung

Real-Satire aus der Bundesrepublik: Gesuchte Straftäter erhalten weiterhin Grundsicherung
Foto: Symbolbild

Berlin. Das ist Realsatire pur – wenn es nicht so traurig wäre: mehr als 100.000 Straftäter werden in Deutschland per Haftbefehl gesucht, aber eine unbekannte Anzahl von ihnen bezieht weiterhin Grundsicherung. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) richtet deshalb scharfe Kritik an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Auch den vor zwei Monaten von Union und SPD vereinbarten Aktionsplan gegen Sozialleistungsmißbrauch gebe es noch immer nicht.

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Gegenüber der „Rheinischen Post“ sagte Krings, er sei „entsetzt“, weil das Arbeitsministerium offenbar keine Eile zeige, dem Mißstand abzuhelfen. Wie viele der per Haftbefehl gesuchten Personen tatsächlich Grundsicherung erhalten, ist allerdings unbekannt. Krings verwies darauf, daß bereits im Juli ein entsprechender Plan hätte vorgelegt werden sollen: „Nichts davon ist passiert.“ Gegen den Hinweis auf den Datenschutz verwahrt er sich: „Wer per Haftbefehl gesucht wird und sich vor dem Staat versteckt, darf keinen Cent mehr vom Staat erhalten.“

Das Problem liegt wieder einmal im fehlenden Informationsaustausch. Jobcenter, die über Anträge und Auszahlungen der Grundsicherung entscheiden, wissen häufig schlichtweg nicht, ob gegen einen Antragsteller ein Haftbefehl vorliegt. Künftig sollen die zuständigen Behörden entsprechende Informationen austauschen können. Die Bundesregierung muß dafür zugleich festlegen, wie der Datenschutz gewährleistet bleibt.

Krings räumte ein, daß außerhalb Deutschlands niemand die Situation nachvollziehen könne: „Der Rest der Welt dürfte nur noch den Kopf über uns schütteln.“ Union und SPD hatten vor zwei Monaten vereinbart, den möglichen Bezug staatlicher Leistungen durch Gesuchte zu unterbinden.

Das Bundesarbeitsministerium erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, es erarbeite den Aktionsplan gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium. Einen Termin für die Behandlung im Kabinett gebe es noch nicht. Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen werde aber „weiterhin bis Ende 2026 angestrebt“, teilte ein Sprecher mit. (rk)

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