Portugal verbietet Gesichtsverschleierung: „Das Gesicht ist zentral für die Identität“
Lissabon. Portugals Präsident António José Seguro hat das sogenannte „Burka-Gesetz“ unterzeichnet. Das Parlament hatte die Neuregelung bereits am 17. Juli verabschiedet. Sie untersagt künftig in öffentlichen Räumen Kleidung, „die dazu dient, das Gesicht zu verbergen oder dessen Sichtbarkeit zu behindern“, und verbietet zugleich, Menschen aus Gründen des Geschlechts, der Religion, des Alters oder der Herkunft zur Gesichtsverhüllung zu zwingen.
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Seguro begründete seine Entscheidung mit Fragen der sozialen Integration, der Gleichstellung und der Sicherheit. Das Gesicht sei, verlautete aus dem Palast Belém unter Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Identität und Kommunikation. Seguro vertritt die Auffassung, eine Verpflichtung von Frauen, ihr gesamtes Gesicht zu bedecken, sei mit Gleichstellung und gleicher Würde von Männern und Frauen nicht vereinbar. Das Gesetz solle außerdem eine „gemeinsame Lebenspraxis“ ermöglichen und die gegenseitige Erkennbarkeit im öffentlichen Raum sichern.
Ausgegangen war die Initiative von der rechten Chega-Partei, deren Gesetzentwurf zunächst ausdrücklich Burkas betraf. Im parlamentarischen Verfahren wurde der Entwurf dann ausgeweitet. Die PSD rückte Sicherheitsaspekte stärker in den Vordergrund. In der Schlußabstimmung stimmten Chega, PSD, CDS und die liberale IL zu; das linke Lager mit PS, Livre, PCP, BE und JPP votierte dagegen.
Bei Verstößen drohen künftig nun Geldbußen zwischen 150 und 750 Euro bei Fahrlässigkeit sowie zwischen 400 und 3.000 Euro bei Vorsatz. Ausgenommen sind unter anderem gesundheitlich oder beruflich begründete Verhüllungen, künstlerische Zwecke, Flugzeuge, diplomatische und konsularische Vertretungen, Gotteshäuser sowie Fälle klimatischer oder sicherheitsbedingter Notwendigkeit.
Wer andere durch Gewalt, Drohung, Nötigung oder Machtmißbrauch zur Gesichtsverhüllung zwingt, kann künftig mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe von bis zu 240 Tagen bestraft werden. Bei minderjährigen Opfern erhöht sich das Strafmaß um ein Drittel. (mü)
Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0
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