Plötzlich selbst Opfer: Maaßen beklagt Polizeieinsatz in seiner Wohnung

Plötzlich selbst Opfer: Maaßen beklagt Polizeieinsatz in seiner Wohnung
Foto: Symbolbild

Berlin. Das Amt des ehemaligen VS-Präsidenten Maaßen hat früher viele Jahre lang Andersdenkende, vorzugsweise „Rechte“ denunziert und bespitzelt. Nicht selten zog dies unangenehmen Besuch durch die Polizei nach sich. Inzwischen ist Maaßen selbst zur persona non grata geworden – und kommt ebenfalls in den Genuß unangemeldeter Polizeibesuche.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Auf X prangerte der frühere VS-Chef jetzt einen polizeilichen Kontrollbesuch in seiner Wohnung als „rechtswidrig“ und „einschüchternd“ an und schreibt: „Vorgestern Nachmittag war eine Mitarbeiterin der Waffenbehörde mit drei Polizeibeamten in voller Einsatzuniform und Schutzwesten zu einer unangekündigten Kontrolle meines Waffenschranks bei mir zuhause.“

Maaßen kritisiert besonders das Auftreten der Beamten: „Diese Kontrolle begann aber nun mit viermaligem Sturmklingeln und der hart vorgetragenen Ankündigung ‚Polizei‘ und nicht ‚Waffenbehörde‘ in unser Intercom [= Gegensprechanlage; d. Red.].“ Die Begründung für die massive Polizeipräsenz sei lapidar gewesen: die Kollegen seien wörtlich „einfach mal mitgenommen worden, weil sie auf dem Weg zu einem Einsatz waren“.

Der Ex-CDU-Politiker, der seit 2024 von seiner früheren Behörde als „Rechtsextremist“ eingestuft wird, weist darauf hin, daß die eigentliche Waffenkontrolle „ohne Beanstandungen“ verlaufen sei. Umso weniger Verständnis hat er für das Auftreten der Ordnungshüter: „Das Vorgehen der Berliner Polizei war rechtswidrig, weil unverhältnismäßig. Der Einsatz der Polizei in solchen Fällen ist nur zum Eigenschutz der zuständigen Beamtin oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß eine Gefahrensituation eintritt, zulässig.“

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Maaßen unterstreicht die Folgen solcher Maßnahmen: „Ein solcher massiver Polizeieinsatz hat einschüchternde und mit Blick auf die Nachbarschaft diskreditierende Wirkung und ist in hohem Maße ein Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte.“ (rk)

Bildquelle: Bundesministerium des Innern/Sandy Thieme/CC BY-SA 3.0 de (Bildformat bearb.)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Kommentare 0

Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten!

Kommentar schreiben

Keine Anmeldung nötig. Ihr Kommentar wird nach Prüfung durch die Redaktion freigeschaltet. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Newsletter

Bleiben Sie ZUERST! informiert

Neue Ausgaben, Hintergründe und Angebote – direkt in Ihr Postfach. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.