Nur keine Verunsicherung der Öffentlichkeit: Bundesregierung plant Stromrationierung

Nur keine Verunsicherung der Öffentlichkeit: Bundesregierung plant Stromrationierung
Foto: Symbolbild

Berlin. Die Lage ist offenbar ernster, als viele denken. Die Bundesnetzagentur plant Stromrationierungen. Sie will sich mit einer neuen digitalen „Sicherheitsplattform Strom“ auf mögliche Energiemangellagen vorbereiten, die sich über mehrere Tage oder sogar Wochen erstrecken könnten. In einem solchen Fall sollen große Stromverbraucher verpflichtet werden können, ihren Energiebedarf zu senken. Kommen Unternehmen diesen Anordnungen nicht nach, soll ihnen über die zuständigen Verteilnetzbetreiber die Stromversorgung abgeschaltet oder gedrosselt werden.

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Das Vorhaben geht aus Unterlagen einer Informationsveranstaltung für Netzbetreiber hervor. Demnach wird die Plattform seit 2024 aufgebaut, öffentlich wurde das Projekt bislang jedoch nicht vorgestellt – nach Angaben der Bundesnetzagentur, um „Verunsicherungen“ wegen der sensiblen Thematik zu vermeiden.

Das neue Instrument unterscheidet sich von bereits bestehenden Notfallmaßnahmen zur Verhinderung eines Blackouts. Kurzfristige Netzstörungen werden derzeit durch die Netzbetreiber innerhalb weniger Minuten ausgeglichen. Die Sicherheitsplattform ist dagegen für vorhersehbare Versorgungslücken gedacht, die sich bereits Tage im voraus abzeichnen und länger andauern.

Technische Grundlage ist eine bundesweite Datenbank, die der Übertragungsnetzbetreiber Amprion im Auftrag der Bundesnetzagentur entwickelt. Registriert werden sollen alle Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens acht Gigawattstunden. Dazu zählen insbesondere Unternehmen der Chemie-, Metall-, Papier- und Lebensmittelindustrie.

Im Krisenfall sollen die erfaßten Betriebe ihren erwarteten Strombedarf sowie mögliche Einsparungen an die Bundesnetzagentur melden. Zeichnen sich ernsthafte Engpässe ab, können sie mit einer Vorlaufzeit zwischen drei Tagen und 24 Stunden angewiesen werden, ihren Verbrauch zu reduzieren. Die Behörde übernimmt dabei die Funktion eines Bundeslastverteilers und koordiniert die Verteilung der verfügbaren Strommengen.

Nach den vorgestellten Abläufen handelt es sich nicht um freiwillige Maßnahmen. Die Bundesnetzagentur kann die gemeldeten Verbrauchsdaten überprüfen. Werden Anordnungen nicht befolgt, kann sie den örtlichen Verteilnetzbetreiber zur Abschaltung auffordern.

Auch zu möglichen Entschädigungen äußerte sich die Behörde. Unter Hinweis auf das Energiesicherungsgesetz erklärte ein Vertreter der Bundesnetzagentur: „Das EnSiG sieht grundsätzlich keine Entschädigung vor.“ Eine angeordnete Produktionsdrosselung oder Versorgungseinschränkung stelle keine Enteignung dar.

Gleichzeitig versichert die Bundesnetzagentur, es gebe derzeit keine Hinweise auf eine bevorstehende Strommangellage. Die deutsche Stromversorgung sei weiterhin sehr sicher, großflächige Versorgungsstörungen halte man für „sehr unwahrscheinlich“. Fragen zum Zeitplan sowie dazu, weshalb das Projekt bislang nicht öffentlich vorgestellt wurde, beantwortete die Behörde nicht. (se)

Bildquelle: PIRO4D/Pixabay

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