Neue EU-Verordnung: Ab jetzt fährt der Große Bruder immer mit

Neue EU-Verordnung: Ab jetzt fährt der Große Bruder immer mit
Foto: Symbolbild

Brüssel. Es klingt wie ein Einfall von George Orwell: seit dem 7. Juli schreibt die EU-General-Safety-Regulation vor, daß alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit einem „Advanced Driver Distraction Warning“ (ADDW) ausgestattet sein müssen. Das kamerabasierte System beobachtet fortlaufend Blickrichtung sowie Kopf- und Augenbewegungen des Fahrers, um Ablenkungen zu erkennen und Warnungen auszulösen.

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Die neue Vorschrift fügt sich nahtlos in eine Entwicklung ein, die schon länger zu beobachten ist und Autofahrer sukzessive einer immer lückenloseren Kontrolle unterwirft. Bereits seit 2002 fördert die Sicherheitsorganisation Euro NCAP den Einbau elektronischer Gurtwarner. Seither kamen Spurhalteassistenten, Müdigkeitserkennung, Geschwindigkeitswarner und weitere Assistenzsysteme hinzu, die den Fahrer mit akustischen Signalen und Eingriffen unterstützen sollen. Kritiker sehen darin jedoch eine zunehmende Entmündigung und weisen auf die Fehleranfälligkeit vieler Systeme hin.

Besonders die nun verpflichtende Innenraumkamera wirft gravierende Datenschutz-Fragen auf. Zwar wird versichert, die erfaßten Daten würden weder gespeichert noch mißbräuchlich verwendet. Dennoch kann niemand garantieren, daß ein solches System nicht gehackt, um andere Funktionen erweitert oder künftig auch für ganz andere Zwecke genutzt wird. Im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz liefern Ausdruck und Bewegung der Augen nicht nur Informationen über die Blickrichtung, sondern auch über Befindlichkeit und Stimmung.

Und: das System ist widersprüchlich und inkonsequent: im Alltag gelten strenge Datenschutzvorschriften. Internetseiten verlangen umfangreiche Cookie-Einwilligungen, Arztpraxen und andere Einrichtungen holen für zahlreiche Vorgänge ausdrückliche Zustimmungen ein. Gleichzeitig wird nun aber die permanente Beobachtung des Fahrers im Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben, ohne daß Käufer neuer Autos dieser Überwachung ausweichen können.

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Öffentlichen Widerstand gegen diese Entwicklung sucht man vergebens. Das steht in deutlichem Kontrast zu den heftigen Protesten gegen die Volkszählung in den achtziger Jahren, als viele Bürger vor dem „gläsernen Bürger“ warnten und das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Volkszählung stoppte.

Wer auf Warntöne und Fahrerüberwachung verzichten möchte, hat derzeit praktisch nur eine Möglichkeit: ältere Fahrzeuge weiterzufahren. Allerdings verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null zu senken. Zu befürchten steht deshalb, daß weitere technische Eingriffe folgen und der Handlungsspielraum des Fahrers noch weiter eingeschränkt wird. (mü)

Bild von Pexels auf Pixabay

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