Geht doch: Bund erleichtert Abschiebungen nach Afghanistan

Geht doch: Bund erleichtert Abschiebungen nach Afghanistan
Foto: Symbolbild

Berlin/Kabul. Afghanen tauchen seit langem überproportional häufig in bundesdeutschen Kriminalitätsstatistiken auf, etwa als Messerstecher oder Vergewaltiger. Dennoch gab es seit der Rückkehr der Taliban an die Macht immer vehementen Widerspruch, wenn es um die Abschiebung von Afghanen in ihre Heimat ging. Angesichts der jüngsten Gewaltexzesse, vor allem seit der Ermordung eines Studenten in Trier durch einen angeblich „gut integrierten“ Afghanen, werden diese Töne leiser.

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Und siehe da: plötzlich sind die bisherigen Beschränkungen für Abschiebungen nach Afghanistan weitgehend aufgehoben. Die Bundespolizei teilte jetzt mit, „daß die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung – Straftäter und Gefährder – aufgehoben sind“. Dies geht aus einem Erlaß des hessischen Innenministeriums hervor.

Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte, der Bund habe die Voraussetzungen geschaffen, „daß zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind“. Hessen wolle weiterhin Straftäter und Gefährder in den Fokus nehmen, aber auch „von darüber hinausgehenden Möglichkeiten Gebrauch machen“.

Die sogenannte Vorführung dient der Vorbereitung von Rückführungen. Vertreter der TalibanRegierung sollen Identitäten klären und nötigenfalls Reisedokumente ausstellen. Laut Erlaß gelten nur noch wenige Ausnahmen.

Die Zusammenarbeit mit den Taliban war zuvor kritisiert worden. Bundeskanzler Friedrich Merz wies diese Kritik zurück. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bekräftigte erst am Montag, Abschiebungen nach Afghanistan voranzutreiben, insbesondere bei Straftätern.

Poseck betonte, die Ausreisepflicht stehe „am Ende eines langen rechtsstaatlichen Verfahrens“. Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums erklärte: „Wer kein Aufenthaltsrecht hat oder gegen geltende Gesetze in Deutschland verstößt, muß unser Land wieder verlassen.“ Vorrang hätten Rückführungen von Straftätern und Gefährdern, doch auch abgelehnte Asylbewerber ohne Gefährdung müßten ausreisen. (rk)

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