Einseitig und rechtswidrig: Gericht rügt Thüringens Verfassungsschutzchef Kramer

Einseitig und rechtswidrig: Gericht rügt Thüringens Verfassungsschutzchef Kramer
Foto: Symbolbild

Weimar. Das Weimarer Verwaltungsgericht hat dem Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan J. Kramer parteipolitische Einseitigkeit attestiert. Das Gericht erklärte mehrere seiner öffentlichen Aussagen über die AfD für rechtswidrig. Geklagt hatte die Thüringer AfD gegen Äußerungen Kramers in einem Interview aus dem vorvergangenen Jahr. Der Behördenchef hatte darin die Programmatik der Partei pauschal attackiert. Er unterstellte, die AfD habe „eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten“. Ihre Programmatik sei „inhaltlich (…) kaum vorhanden“.

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Das Gericht urteilte, diese Äußerungen verletzten das Neutralitätsgebot. Dieses verlange von Staatsorganen, im politischen Wettstreit Unparteilichkeit zu wahren, um die „chancengleiche Beteiligung aller Parteien“ zu gewährleisten.

Zwei andere Aussagen Kramers ließen die Richter allerdings unbeanstandet. Unbedenklich sei die Feststellung, idealerweise sollten Bürger „durch ihre Abstimmung bei Wahlen gegen die Verfassungsfeinde“ entscheiden. Die AfD wurde hier nicht ausdrücklich genannt.

Auch die Behauptung, AfD-Politiker „verunglimpfen unsere Demokratie, stets und ständig, nicht nur immer montags auf unseren Straßen, sondern auch in so ziemlich jeder Äußerung eines AfD-Vertreters in einem Parlament, die ich mitbekommen habe“, blieb folgenlos. Das Gericht sah darin eine „zulässige Erläuterung“ zu offiziellen Verfassungsschutzberichten.

Die nur teilweise erfolgreiche Klage zeigt Kramer gleichwohl seine Grenzen auf. Der Verfassungsschutzchef positioniert sich von jeher unverhohlen parteiisch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (rk)

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