Eigentum unter Vorbehalt: Die EU wird zum Finanzgefängnis
Brüssel. Für EU-Bürger ist die Europäische Union seit kurzem wieder ein Stück mehr zum Gefängnis geworden. Denn: wer sein Geld künftig außerhalb der EU verwalten und zum Beispiel im Nicht-EU-Ausland ein Konto haben will, muß jetzt mit drastischen Hürden rechen. Ab 2027 greifen neue Regeln für Drittstaatenbanken. Parallel dazu werden europäische Kontenregister ausgebaut, Bargeldzahlungen begrenzt, das Bail-in-System beibehalten und der digitale Euro vorbereitet. Die Zeichen stehen auf Kontrolle, Überwachung und letztlich Enteignung.
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Grundlage für die Neuerungen ist das seit 1. April 2026 geltende deutsche Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) zur Umsetzung der europäischen Bankenrichtlinie CRD VI. Ab dem 11. Januar 2027 dürfen Banken aus Staaten außerhalb der EU bestimmte Kerngeschäfte mit Kunden in Deutschland grundsätzlich nur noch über eine zugelassene Zweigstelle anbieten. Betroffen sind Einlagen, Kredite, Garantien und Zusagen. Eine Genehmigung in Deutschland berechtigt zudem nicht automatisch zur Tätigkeit in anderen EU-Staaten.
Es gibt zwar Ausnahmen. Die sogenannte „Reverse Solicitation“ erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Geschäfte, wenn der Kunde die Bank aus eigener Initiative kontaktiert. Auch Verträge, die schon vor dem 11. Juli 2026 bestanden, genießen grundsätzlich Bestandsschutz. Die Banken müssen solche Fälle allerdings dokumentieren.
Parallel dazu soll bis zum 10. Juli 2029 das europäische BARIS-System nationale Kontenregister verbinden. Erfaßt werden neben Girokonten auch Wertpapier- und Kryptokonten sowie Schließfächer. Die EU-Kommission ließ zudem prüfen, wie sich Angaben zu Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Wertpapieren, Kryptowährungen, Kunst und Gold verknüpfen lassen.
Auch Bargeld wird immer stärker reguliert. Ab Juli 2027 gilt für gewerbliche Geschäfte grundsätzlich eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro; einzelne Staaten dürfen niedrigere Limits festlegen. Ab bestimmten Bargeschäften von 3.000 Euro greifen Identifizierungs- und Prüfpflichten.
Für Bankguthaben oberhalb der gesetzlichen Einlagensicherung bleibt das europäische Bail-in-Regime relevant. Danach können Anteilseigner und Gläubiger bei einer Bankenabwicklung – also im Fall des Bankrotts des Geldinstituts – an Verlusten beteiligt werden. Hinzu kommt die deutsche Wegzugsbesteuerung, die unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht realisierte Wertsteigerungen bestimmter Beteiligungen und Investmentfonds erfaßt.
Von alledem unbeeinflußt arbeitet die EZB mit Hochdruck am digitalen Euro. Für die zweite Hälfte 2027 ist ein Pilotbetrieb mit realen Transaktionen vorgesehen. Diskutiert werden auch Obergrenzen für digitale Euro-Guthaben. Die EZB macht kein Hehl daraus, daß der digitale Euro eher früher als später das Bargeld ergänzen soll. Ersetzen käme der Wahrheit näher.
CRD VI, Kontenregister, Bargeldgrenzen, Bail-in, Wegzugsbesteuerung und digitaler Euro sind zwar de jure jeweils eigenständige juristische und administrative Projekte der EU. Sie haben aber alle ein gemeinsames Ziel: mehr Kontrolle und staatliche Zugriffsmöglichkeiten auf private Guthaben – eine ungute Entwicklung. (mü)
Bild von Kris auf Pixabay
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