Dröhnendes Schweigen: Kanzleramt verweigert Auskunft zu Nord-Stream-Hinweisen

Dröhnendes Schweigen: Kanzleramt verweigert Auskunft zu Nord-Stream-Hinweisen
Foto: Symbolbild

Berlin. Die Bundesregierung verweigert nach wie vor hartnäckig jede Auskunft darüber, ob deutsche Behörden vor der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines über konkrete Geheimdiensthinweise verfügten. Auch eine vertrauliche Unterrichtung von Bundestagsabgeordneten in der Geheimschutzstelle schließt die Bundesregierung aus.

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Vorausgegangen war diesmal eine parlamentarische Anfrage der AfD-Abgeordneten Anna Rathert. In der dreiseitigen Antwort des Kanzleramts werden keinerlei Einzelheiten offengelegt. Rathert verweist auf Recherchen des Magazins „Cicero“ vom Frühjahr 2026. Demnach soll der niederländische Militärgeheimdienst MIVD die CIA bereits im Sommer 2022 über einen ukrainischen Anschlagsplan informiert haben. Diese Erkenntnisse seien über den Bundesnachrichtendienst an das Kanzleramt unter dem damaligen Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt weitergeleitet worden.

Bereits 2023 hatten niederländische und deutsche Medien über ähnliche Hinweise auf eine mögliche ukrainische Beteiligung berichtet. Den damaligen Berichten zufolge soll die CIA die ukrainische Seite sogar vor einer Umsetzung des Vorhabens gewarnt haben. Ungeachtet dessen wurden die Pipelines Ende September 2022 durch Explosionen zerstört – der seither geltenden Lesart zufolge von einem ukrainischen Kommando, das mit einer Charterjacht zum Tatort gefahren sei und dort die Sprengungen durchgeführt habe.

Das von Thorsten Frei unterzeichnete Antwortschreiben begründet die Geheimhaltung mit dem Schutz des „Staatswohls“ sowie der Zusammenarbeit deutscher Nachrichtendienste mit ausländischen Partnern. Auch eine Offenlegung gegenüber einem begrenzten Kreis von Parlamentariern oder in eingestufter Form komme nicht in Betracht. Zugleich stellt die Bundesregierung vielsagend klar, die Antwort dürfe weder als Bestätigung noch als Dementi möglicher Erkenntnisse verstanden werden.

Die Ermittlungen zu dem Sabotageakt führt weiterhin die Bundesanwaltschaft. Nach Angaben der Bundesregierung haben diese Untersuchungen Vorrang. Zu möglichen ukrainischen Verbindungen oder zu Erkenntnissen deutscher Behörden vor den Explosionen liegen offiziell keine weitergehenden Angaben vor.

Die AfD verlangt die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Nach Auffassung der Antragsteller besteht weiterer Aufklärungsbedarf über den Kenntnisstand deutscher Behörden im Vorfeld der Anschläge sowie über den Umgang der Bundesregierung mit möglichen Warnhinweisen. (rk)

Bildquelle: Pixabay/gemeinfrei

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