Di Fabio hält Ausländerwahlrecht für verfassungswidrig: „Dazu muß man Deutscher sein“
Berlin. Die künftige Berliner Rotfront-Regierung bekommt Gegenwind. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hält die vor allem von der Linkspartei geplante Einführung eines Ausländerwahlrechts auf Landesebene in Berlin für verfassungswidrig. Der „Welt“ gegenüber erklärte er: „Auf kommunaler Ebene kann man ein Ausländerwahlrecht einführen. Auf Landesebene, also im Staatsbereich Bund und Länder, geht das nicht.“ Bei Landtagswahlen wähle das deutsche Volk beziehungsweise die Bevölkerung der Länder. „Und dazu muß man Deutscher sein, also einen deutschen Paß haben.“
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SPD, Grüne und Linke hatten in ihrem Sondierungspapier für eine künftige Berliner Koalition angekündigt, das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler und Landesebene für alle Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland einführen zu wollen. Dafür wäre nach Lage der Dinge vermutlich auch eine Änderung der Berliner Landesverfassung erforderlich. Eine solche Änderung benötigt eine Zweidrittelmehrheit.
Artikel 2 der Berliner Verfassung bestimmt: „Träger der öffentlichen Gewalt ist die Gesamtheit der Deutschen, die in Berlin ihren Wohnsitz haben.“ Diese üben ihren Willen unmittelbar durch Wahlen und Abstimmungen sowie mittelbar durch das Abgeordnetenhaus aus.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) lehnt die Pläne der Linken ebenfalls ab. „Das Wahlrecht ist zum Glück nichts, was man nach Gutdünken ändern kann“, schreibt er auf Facebook. Es sei „ein grundlegendes demokratisches Recht, das an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden ist“. Eine Ausnahme bestehe für EU-Bürger bei Kommunalwahlen. Wegner verwies zudem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1990, wonach die Länder kein allgemeines Ausländerwahlrecht einführen dürften.
Auch Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) widerspricht dem Vorhaben ihrer Parteifreunde. „Das Wahlrecht auf Landesebene ist bisher zu Recht Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit vorbehalten, denn es ist ein hohes Gut unserer Demokratie“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. Die bedingungslose Einführung des Wahlrechts nach fünf Jahren Aufenthalt widerspreche aus ihrer Sicht „den konstitutiven Grundsätzen unseres Landes“. (rk)
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