CDU-Posse um Siegmund-Wahl: Wie sich die Union selbst entmachtet

CDU-Posse um Siegmund-Wahl: Wie sich die Union selbst entmachtet
Foto: Symbolbild

Magdeburg/Berlin. Die CDU ist bankrott – moralisch und demnächst auch real. Seitdem am 6. September die AfD in Sachsen-Anhalt stärkste politische Kraft geworden ist und letzte Woche der AfD-Mann Tobias Rausch erfolgreich im ersten Wahlgang zum Landtagspräsidenten gewählt wurde, läßt sie die Maske vollends fallen: um zu verhindern, daß eigene Abgeordnete bei der Ministerpräsidentenwahl im Dezember für den AfD-Kandidaten Ulrich Siegmund stimmen, hat die Fraktion nun entschieden, geschlossen den Plenarsaal zu verlassen. Mehr Offenbarungseid geht nicht. Gesetzlich steht den Abgeordneten zwar eine geheime Wahl zu – doch der Beschluß signalisiert in entlarvender Offenheit, daß ihrer Entscheidung nicht vertraut wird – ja, daß sich die Fraktion selbst nicht traut.

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In der CDU wird vermutet – und das Stimmergebnis legt das nahe –, daß bei der Wahl von Rausch zum Landtagspräsidenten auch Unionabgeordnete für ihn gestimmt haben. Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz verlangte Aufklärung und brachte sogar die Möglichkeit einer „False-Flag-Aktion“ linker Parteien ins Spiel. CSU-Chef Markus Söder wiederum erklärte, Abgeordnete, die AfD-Kandidaten unterstützten, sollten überlegen, ob sie noch in der richtigen Partei seien.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Ruland, schlug daraufhin vor, bei der Ministerpräsidentenwahl nicht mitzustimmen. Die Fraktion solle „geschlossen den Plenarsaal im Landtag von Sachsen-Anhalt“ verlassen. Sepp Müller, Kandidat für den Landesvorsitz, unterstützte die Idee ausdrücklich. Der noch amtierende Ministerpräsident Sven Schulze erklärte im ZDF-„Morgenmagazin“ zum möglichen Fraktionszwang (und übersah dabei offenbar den Widerspruch, in dem er sich verfing): „Das hat die Fraktion gestern beschlossen. Wir können niemanden dazu zwingen.“

Die geheime Wahl ist im demokratischen Staat ein Schutz der parlamentarischen Unabhängigkeit. Sie bewahrt Abgeordnete davor, ihre Stimmabgabe gegenüber der eigenen Fraktion oder wem auch immer rechtfertigen zu müssen. Diesen Grundsatz hat die Fraktion in Magdeburg mit ihrem Beschluß außer Kraft gesetzt: wer von der vorgegebenen Linie abweicht, muß mit Verdächtigungen und politischen Folgen rechnen. Die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Karin Prien hat für mögliche Abweichler bereits einen Parteiausschluß ins Gespräch gebracht.

Dabei hätte die CDU mit ihren 15 Mandaten durchaus politisches Gewicht. AfD-Kandidat Siegmund fehlen nach derzeitigem Stand drei Stimmen zur Mehrheit. Die Christdemokraten könnten Bedingungen stellen, eigene Vorschläge unterbreiten oder sich gegen den AfD-Kandidaten entscheiden. Stattdessen droht die Fraktion, ihre parlamentarische Gestaltungsmacht freiwillig preiszugeben.

Ein Blick nach Thüringen ist lehrreich. 2020 wurde dort Bodo Ramelow von der Linken im dritten Wahlgang zum Ministerpräsidenten gewählt, nachdem sich die CDU enthalten hatte. Damals verlangte niemand, daß ihre Abgeordneten den Saal verlassen oder mögliche Unterstützer identifizieren sollten. Ein klassischer Fall von Doppelstandards.

Die vielbemühte „Brandmauer“ gegen die AfD sollte eigentlich deren politischen Einfluß begrenzen und ihren Aufstieg verhindern. In Magdeburg droht sie nun, vor allem die Union selbst zu strangulieren. Eine CDU, die ihren Abgeordneten aus Angst vor Verdächtigungen aus dem linken Lager die freie Entscheidung erschwert, schwächt nicht nur ihre eigene parlamentarische Position zugunsten des linken Lagers. Sie ruiniert letztlich das Vertrauen in die Demokratie. (rk)

Bildquelle: Wikimedia/Olaf Kosinsky/CC BY-SA 3.0 de (Bildformat bearb.)

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