Bedrückende Wahrheit: Sachsen internierte Corona-Dissidenten

Bedrückende Wahrheit: Sachsen internierte Corona-Dissidenten
Foto: Symbolbild

Dresden. Die AfD hat nicht vergessen, daß sich Deutschland ab März 2020 im Zuge der Corona-Pandemie zu einem freiheitseinengenden Staat entwickelte. Sie dokumentiert das damalige Unrecht zumindest durch ihre Arbeit in den Parlamenten.

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Dabei kam jüngst wieder einmal Entlarvendes zutage: in Sachsen sind während der „Pandemie“ vier Personen wegen Verstößen gegen QuarantäneAnordnungen zwangsweise in eine staatliche Einrichtung verbracht worden. Das geht aus einer Antwort des Dresdner Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des AfDLandtagsabgeordneten Thomas Prantl hervor. Die Betroffenen waren 14, 21, 26 und 62 Jahre alt. Die Unterbringung erfolgte zwischen April 2021 und März 2022 für Zeiträume zwischen vier und 14 Tagen.

Die 14jährige wurde vom 29. April bis 9. Mai 2021 zehn Tage am Hammerweg 26 in Dresden untergebracht. Die weiteren Fälle betrafen eine 21jährige im Mai 2021 (vier Tage), eine 26jährige im Januar 2022 (14 Tage) sowie einen 62jährigen im März 2022 (neun Tage). Grundlage für die Inhaftierung war das Infektionsschutzgesetz, das bei Nichtbefolgung von Isolationsanordnungen die zwangsweise Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen zuläßt. Daß diese Möglichkeit tatsächlich angewendet wurde, war bislang kaum bekannt.

Das Gebäude am Hammerweg war ursprünglich als Erstaufnahmeeinrichtung für Asylanten vorgesehen, wurde jedoch nur wenig genutzt. Es liegt unmittelbar neben der Justizvollzugsanstalt Dresden und einem Hochsicherheitstrakt. Die QuarantäneEinrichtung wurde im Januar 2021 eingerichtet und Ende März 2022 geschlossen, unter anderem, weil sie für Ukraine-Flüchtlinge gebraucht wurde.

Der BSWAbgeordnete Jens HentschelThöricht spricht von Freiheitsentzug und fordert Aufklärung über Verhältnismäßigkeit, mögliche mildere Mittel und das Kindeswohl im Fall der 14jährigen. AfDVertreter kritisierten die Nähe zur Haftanstalt und mangelnde Transparenz. Ähnliche Maßnahmen gab es auch in anderen Bundesländern, etwa in Bayern durch Unterbringung in Krankenhäusern. Eine zwangsweise Unterbringung außerhalb medizinischer Einrichtungen war bislang jedoch nicht bekannt. Sie war, wie man inzwischen weiß, nur der Anfang. Auch in anderen Bundesländern wurden seinerzeit Einrichtungen vorbereitet, um Impfgegner und andere Corona-Dissidenten aufzunehmen. (rk)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei

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